Hallo, in unserer Firma ist seit diesem Monat Kurzarbeit. Mein Arbeitgeber meint mir was Gutes zu tun und möchte mich bis zum Beginn des Mutterschutzes in 100%ige Kurzarbeit schicken. Ich bin jetzt in der 19. Woche. Das würde für mich abzüglich noch ausstehendem Urlaub ca. 3 Monate Kurzarbeit bedeuten. Die Differenz zu meinem normalen Gehalt will der AG zahlen. Allerdings erst in einer Einmalzahlung bei Beginn des Mutterschutzes. Jetzt habe ich aber auf der Seite "Kurzarbeit-aktuell" gelesen, dass für die Berechnung des Elterngeldes das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet wird. Das würde also bedeuten, dass ich für die ca. 3 Monate ein 0-Einkommen bei der Berechnung angerechnet bekäme, oder? Somit verringert sich doch auch das Elterngeld, welches ja aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate berechnet wird. Oder sehe ich das falsch? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruß kruemel69
Mitglied inaktiv - 07.09.2009, 14:01