Sehr geehrte Frau Bader ,, letzten Monat bin ich für zwei Tage ins Krankengeld gefallen ,, nachdem ich wegen stärker Schwangerschaftsübeljeit länger als 6 Wochen krank geschrieben war .. Korrekterweise wurde mir mein Gehalt für diese zwei Tage gekürzt. Laut Arbeitsvertrag stehen mir zusätzlich 675 Euro Kinderbetreuungskosten zu. Darf der AG diese nun auch kürzen? Vielen herzlichen Dank !!