Der Mangelfall ist bei Ihm automatisch mit Kind Nr.3 eingetreten. Jedoch sagt die Dame vom Jugendamt um das zu verhindern hat man den Titel gekürtz. Dewegen die Frage.. Zuerst die Kürzung um den Mindestunterhalt zu sichern oder die Senkung des Selbstbehalt zuerst kürzen ?? Was verstehe ich jetzt daran nicht. Er verdient 1900 netto...Sie 1800 Elterngeld. Wo bleibt der Zusammenleben vorteil und der Familienvergleich ?? Wir 3 fast Erwachsenen haben mit allem keine 2000 Euro für alles. Die 2 und ein halber haben dann fast 4000 netto für alles. Das verstehe ich nicht.
von lukyluke am 01.10.2019, 11:23