Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis Juni 16 noch in Elternzeit, wollte aber ab Oktober 15 wieder Teilzeit arbeiten. Mein Chef möchte mir mein ursprüngliches Gehalt (herunter gerechnet auf die Stunden) noch mal kürzen mit der Begründung dass ich wieder eine Einarbeitungszeit benötige und der Arbeitsplatz teuer wäre und eine Teilzeitkraft dies nicht so ausnutzen kann wie eine Vollzeitkraft. Das schlägt sich enorm beim Bruttogehalt aus. Muss ich diese Kürzung akzeptieren? Welche gesetzliche Grundlage gibt es da, die ich evtl. meinem Chef vorlegen kann? Danke für Ihre Antwort schon im Voraus. VG
von LiaNata am 17.07.2015, 20:53