Guten Tag Frau Bader, ich möchte gerne meine Elternzeit kündigen um in den Mutterschutz zu gehen, so dass mir das Mutterschaftsgeld bezahlt wird beim 2. Kind. Kann man das Schreiben so lassen? Ich war nicht sicher ob das mit den Daten hundertprozentig "Wasserdicht" und korrekt ist. Ich hoffe, die Frage geht nicht zu weit in die juristische Beratung rein. Ich habe aber ähnliche Schreiben gefunden, die Sie hier "bewertet" haben. Danke im Voraus: Sehr geehrte/r XXX seit dem 02.10.2014 befinde ich mich in Elternzeit für mein am xxx geborenes Kind xxx. Die Dauer der Elternzeit war bis zum 02.10.2017 geplant. Nun erwarte ich erneut ein Kind. Der errechnete Geburtstermin ist der 21.07.2016. Um ab dem 09.06.2016 die Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen zu können, beantrage ich, die Elternzeit vorzeitig, am 08.06.2016 zu beenden; um den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erhalten. Ich bitte um schriftliche Bestätigung. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Danke und viele Grüße
von TSJIN am 14.03.2016, 20:05