Hallo Frau Bader,
ich habe kürzlich einen Teilarbeitsvertrag (EUR 400-Job) unterschrieben. Allerdings stehen da keine Kündigungsfristen.
Nun habe ich am Montag ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen AG. Dieser neue JOb wäre für mich viel besser, weil ich KiGa usw. besser unter einen Hut bringen würde.
Welche Kündigungsfristen gelten bei einem EUR 400-Job, wenn nichts im Vertrag steht?
Danke
LG Doris
Mitglied inaktiv - 20.05.2005, 12:57
Antwort auf:
Kündigungsfrist bei EUR 400 - Job??
Hallo,
dass kann man nur sagen, wenn man den Vertrag kennt. Üblicherweise 4 Wo., in der Probezeit 2
Wenn Sie möchten, kann ich den Vertrag für Sie entgeltlich prüfen. Dann mailen Sie mich bitte an.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2005
Antwort auf:
Kündigungsfrist bei EUR 400 - Job??
Hallo Frau Bader,
habe gerade nochmal meinen TZ-AV vorliegen. Unter § 8 Nebenabreden steht:
Nebenabreden u. Änderungen des Vertrages, insbesondere der Übergang in ein unbefristetes Areitsverhältnis, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben od. außer Kraft gesetzt werden.
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht.
Heisst dass, das die Kündigungsfrist dann nur 2 Wochen ist?
Danke
Mitglied inaktiv - 23.05.2005, 06:12