Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im 3. Jahr Elternzeit. Mein Arbeitgeber hatte mich bereits in der Elternzeit gekündigt- unwirksam. Nun sagte mein AG ich werde dort nie wieder einen Fuß auf den Boden bekommen. Ich werde aller Voraussicht nach,auch nach Ablauf der Elternzeit,auf Grund gesundheitlicher Probleme meines Kindes nicht arbeiten können und stehe dem Arneitsmarkt somit auch nicht zur Verfügung. Wenn ich nun selbst kündige, werden mir dann trotz allem die Sozialleistungen (ALG1 steht mir ja nicht zu solange ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.) gestrichen? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen P.
von PictureA07 am 07.09.2015, 12:30