Frage: Kündigung

Meine Tochter ist am 12.05.2010 geboren und habe 2 Jahre Elternzeit genommen und bekomme noch bis 11.05.2011 Geld dafür danach nicht mehr weil mein Mann zu viel verdient. Mein Chef erlaubt mir nicht auf 400Euro Bassis zu arbeiten, deshalb möchte ich bei ihm Kündigen ende Mai. Auserdem kann ich mir nicht mehr vorstellen bei ihm nach der Elternzeit zu Arbeiten weil die Arbeitstelle zu weit weg ist und nur auf Vollzeit ist. Kann ich bedenkenlos kündigen ohne Grund oder muss ich meine Gründe angeben? Danke

Mitglied inaktiv - 10.01.2011, 19:34



Antwort auf: Kündigung

Hallo, hat der AG denn betriebliche Gründe, Ihnen die TZ bei einem anderen Ag zu verweigern? Ist es ein Mitbewerber? Oder Schikane? Ansonsten können Sie schriftlich IN der EZ mit der normalen Frist und ZUM ENDE der EZ mit Frist 3 Mo. kündigen. Wenn Sie vorm Ende der EZ kündigen müssen Sie sich Gedanken um die KK machen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2011



Antwort auf: Kündigung

Ansonsten kann er nicht verweigern. Ich würde die EZ voll nehmen, weil da bist Du versichert und sonstiges. Wenn Du Dir eh nicht mehr vorstellen kannst, dann würde ich das dritte Jahr noch dranhängen und dann auf TZ Antrag bitten. Schmeiß Deinen Arbeitsplatz nicht so einfach weg. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 10:23



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