ich habe während meiner ss eine kündigung von meiner chefin erhalten die aber da ich schwanger bin zurückgezogen wurde!!
ab wann kann sie mich denn jetzt kündigen??erst nach der elternzeit oder auch schon vorher?hat meine chefin dann auch bestimmte kündigungsfristen in meinem vertrag stand was von 3 monaten?
danke für ihre antwort
Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 18:50
Antwort auf:
Kündigung?
Hallo,
der AG kann frühstens 4 Mo. nach der Geburt kündigen, wenn man in EZ ist frühstens am ersten Tag nach der EZ.
Die Frist bestimmt sich nach dem Gesetz/ Vertrag
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2010
Antwort auf:
Kündigung?
Hallo
Sowas ist ärgerlich.
Sie kann Dich am ersten Tag nach dem Erziehungsurlaub kündigen, muss sich aber an die Kündigungsfristen halten.
Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 19:09