ich wurde gestern spontan gekündigt, obwohl der Arbeitsgeber schon seit zwei wochen über meine Schwangerschaft informiert war. ich bin in 21 SSW und arbeite seit 2 jahren im Betrieb als studentische Aushilfe.
es wurde mir empfohlen an Rechtsanwahlt zu wenden,nur weiss ich nicht, wie ich die Kosten bezahlen muss. Wo und an wen soll ich mich wenden?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 25.09.2004, 14:50
Antwort auf:
Kündigung!!!
Hallo,
wenden Sie sich an das Geerbeaufsichtsamt u gehen Sie zum Arbeitsgericht. Dort kann man eine Kündigungsschutzklage zu Protokoll geben.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2004
Antwort auf:
Kündigung!!!
Hallo,
also wenn du einen gültigen Arbeitsvertrag hast dann ist die Kündigung unwirksam, es sei denn du hast dir was schwerwiedendes zu schulden kommen lassen, wovon ich mal nicht ausgehe.
Für rechtlichen Beistand kannst du dir auf dem Amtsgericht deines Wohnortes einen Beratungsschein holen, dann kostet dich der Anwalt noch max. 10,00 Euro, sollte es zum Prozess kommen kann dein Anwalt oder du selbst Prozesskostenhilfe beantragen.
LG
Sandy
Mitglied inaktiv - 25.09.2004, 14:56
Antwort auf:
Kündigung!!!
Hallo, mir ist vor wenigen Monaten das gleiche passiert. Ich bin sofort zum Anwalt. Du kannst Dich aber auch erst an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Auf jeden Fall würde ich dem Arbeitgeber, wenn nicht schon geschehen, ein ärztliches Attest über Deine Schwangerschaft per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen. So bist Du auf der sicheren Seite, falls er doch behauptet, nichts gewußt zu haben. Ich habe meinen Arbeitgeber durch den Anwalt verklagt und bei der Güteverhandlung vor Gericht war nach ca. drei Sekunden die Wiedereinstellung erfolgt. Echt Verar... . Der ganze Spaßt hat mich ca. 1000,00 € gekostet, habe aber Prozeßkostenhilfe bekommen: 15€ monatlich, vier Jahre lang!! Da ich ja den Job wiederhabe und somit auch mein Gehalt brauche ich die Ratenzahlung natürlich nicht mehr. Aber denke daran, egal wie die Geschichte ausgeht, auch wenn Du gewinnst, jede Partei muss seine Kosten selbst tragen. Echt sch..., dass es heutzutage tatsächlich noch Arbeitgeber gibt, die einer Schwangeren den unnötigen Stress zumuten, wenn sie dieser kündigen. In meinem Fall sei noch dazu gesagt, dass mein Vertrag so oder so sechs Tage vor Mutterschutz ausläuft. Die Firma hat mich also nicht die ganze Elternzeit und danach noch am "Hals", sondern wird mich eh los. Liebe Grüße Nina
Mitglied inaktiv - 26.09.2004, 16:41