Hallo Frau Bade! Aufgrund Mobbing möchte ich bei meinem Arbeitgeber kündigen. Ich habe bei ihm nach meiner Erziehungszeit eine neue Stelle gefunden, bin aber bereits aus der Probezeit raus. Wenn ich selbst kündige, beziehe ich ja die ersten 3 Monate (?) kein Arbeitslosengeld. Sieht das anders aus, wenn ich der Agentur für Arbeit eine ärztliche Bescheinigung vorlege, aus welcher der Kündigungsgrund hervorgeht (Mobbing), gilt diese 3-Monats-Sperre dann evtl. nicht mehr? Mit freundlichen Grüßen ohno
Mitglied inaktiv - 29.01.2010, 14:42