Frage: Kündigung wg Eigenbedarf

Hallo, vllt können Sie mir ja mal eine Einschätzung zu unserer aktuellen Sitation geben: Unsere Tochter ist jetzt 8 Monate alt und unsere erste Zeit mit der neuen Familiensituation war nicht leicht für uns. Wir haben als Paar einfach Schwierigkeiten in unsere neuen Rollen zu finden. Deswegen haben wir uns fest vorgenommen, dass die nächsten Monate und der Sommer ganz im Zeichen der Familie stehen muss und wir das auch dringend brauchen. Mein Mann musste seine 2 Monate Elternzeit aufgrund seiner beruflichen Situation aufteilen, so dass er den März und den Juli frei hat. Dazwischen folgt ein interner beruflicher Wechsel und ein1,5 monatiger IHK-Lehrgang. Diese Zusatz-Qualifikation soll er für seine neue Rolle erwerben. Es ist also alles so geplant, dass Familie und Job in den nächsten 4 bis 5 Monaten nicht zu kurz kommen. Nun der Hammer: Letze Woche wurde unsere Wohnung wg angeblichem Eigenbedarf gekündigt. Wir sollen bis Ende Juni raus sein. Das macht uns natürlich alles kaputt und all dieser Stress ist grade Gift für unsere kleine Familie. Die geplanten Kurztrips im März werden dann wohl ausfallen, weil Besichtigungstermine auf dem Programm stehen. Vor allem mein Mann, findet dann keine Zeit zum Entspannen, wenn wir quasi mit Kind auf die Straße gesetzt werden. Statt Ruhe und Familienzeit wird also verzweifelt nach einer Wohnung gesucht. Die ersten Termine haben schon gezeigt, dass der Kleinen dadurch Schlafens- oder Spielzeit flöten geht. Wir haben für uns als Paar extra entschieden, dass wir unsere Suche nach einem Haus in der Elternzeit unterbrechen, eben weil das Kind im Fokus stehen soll und nicht "stört", weil man ständig Termine hat, Kisten packt oder sonst was macht. Im Juli wollten wir 3 Wochen verreisen. Zum Glück haben wir noch nichts gebucht. Entweder sind wir bis dahin gerade umgezogen und dann fährt man mit einer unfertigen Wohnung auch nicht gerne weg oder wir haben noch nichts gefunden und haben Angst etwas zu verpassen oder vllt steht der Umzug gerade dann an. Diese Zeit ist so wichtig für uns und vor allem ist die Elternzeit einmalig und unwiederbringlich. Das kann uns niemand wieder geben und das macht mich so unendlich traurig. Es könnte keinen schlechteren Zeitpunkt für uns geben. Das alles brigt jetzt natürlich auch wieder Diskussionen zw uns: trotz dem Zeitdruck kaufen oder erst mal was mieten? Können wir Wohnungen, die nicht so recht zusagen ablehnen? Man weiss ja nicht, ob und was noch auf den Markt kommt. Müssen wir aus unsrem Ort raus und somit unsrem Lebensmittelpunkt verlagern? Eigentlich wollen wir im Ort bleiben und haben auch schon einen Kindergartenplatz für die Kleine. Wir wissen zwar, dass man uns Ende Juni nicht einfach auf die Straße setzen kann, wenn wir nichts finden, aber mit einer Räumungsklage und dem Druck im Nacken lebt es nicht auch nicht sonderlich schön. So ein Umzug kostet auch Geld. Ich bekomme ja sowieso gerade nicht viel und mein Mann hat in seinen Elternzeit-Monaten auch ein geringeres Einkommen. Für die Familie nimmt man das natürlich gerne in Kauf, aber nicht für eine Zeit voller Stress, Sorgen, Ärger und Zeitdruck. Haben Sie Erfahrung mit ähnlichen Fällen? Besteht die Chance, dass man uns mehr Aufschub gewährt, damit unsere Elternzeit nicht für den Umzug drauf geht? Haben wir hier Rechte?

von Iris_ am 24.02.2019, 10:05



Antwort auf: Kündigung wg Eigenbedarf

Hallo, ich konnte es leider nicht den ganzen Text lesen, sondern habe es überflogen. Zuerst einmal müssen Sie prüfen, ob die Kündigungsfristen richtig sind. Es hängt davon ab, wie lange Sie schon Mieter sind. Ein Härtefall wird hier meiner Meinung nach nicht vorliegen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2019



Antwort auf: Kündigung wg Eigenbedarf

Wegen Elternzeit? Eher nicht. Ist halt persönliches Pech und kein Härtefall. Fr. Bader wird aber wahrscheinlich auch nicht antworten weil kein Familienrecht. Das ganze fällt unter Mietrecht. Das ein kleiner Säugling im Haushalt lebt ändert daran nichts. Lasst oder anwaltlich beraten oder beim Mieterschutzbund was ihr machen könnt. Die Chancen stehen aber gering.

von Felica am 24.02.2019, 10:17



Antwort auf: Kündigung wg Eigenbedarf

Frau Bader hat das schon mal beantwortet: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Wohnungskuendigung-waehrend-Elternzeit_75570.htm Der Kündigungsschutz in der Elternzeit bezieht sich auf den Arbeitsplatz, nicht auf die Wohnung. Ehrlich gesagt, eine Wohnungskündigung kommt doch immer zur Unzeit. Wäre sie ein Jahr früher gekommen (zum Ende der Schwangerschaft), wäre es noch viel ungünstiger gewesen. Hier geht es um Eigenbedarf des Vermieters - eure familiären Interessen bezüglich Freizeit und Zeitgestaltung müssen dann wohl hintenan gestellt werden.

Mitglied inaktiv - 24.02.2019, 10:45



Antwort auf: Kündigung wg Eigenbedarf

Entschuldigung, aber das ist einfach lächerlich. Stress gehört zum Leben dazu - ganz einfach. Sofern der Eigenbedarf berechtigt ist, müsst ihr raus. Wenn ihr mit Eurem Rumgejammere bei einer berechtigten Eigenbedarfskündigung bei Gericht aufschlagt, dann sorgt ihr nur dafür, dass ein Richter sehr genervt von Euch sein wird - oder sich beim lesen sich sehr amüsiert. Ihr habt Elternzeit und könnt daher entspannt eine neue Wohnung suchen und umziehen. Mal ehrlich - mit Arbeit, Kind im Kiga usw. ist das ganz noch stressiger. Übrigens kann man prima mit Baby umziehen - wir haben in den ersten 8 Monaten gebaut und sind umgezogen. Das war gar kein Problem. Das Kind wurde im Rhythmus nicht gestört. Wir haben die Kisten ein- und ausgepackt, als es geschlafen hat. Das Kinderzimmer war der erste fertige Raum. Ist doch alles leicht zu organisieren. Ein Umzug aus einer Wohnung ist doch komplett in einem Wochenende erledigt - eventuell nimmt man etwas Geld für Umzugshelfer in die Hand - das macht es noch leichter. Da kann man locker 3 Wochen später wegfahren und die Wohnung ist komplett fertig. Also - aufhören zu jammern. Prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung berechtigt ist. Sollte sie das sein - dann benehmt Euch wie Erwachsene und jammert nicht wie ein beleidigtes Kleinkind, dessen Pläne jetzt ins Wasser fallen, rum.

Mitglied inaktiv - 24.02.2019, 11:00



Antwort auf: Kündigung wg Eigenbedarf

Hallo, wendet euch mit der Kündigung an einen Mietervereinigung, dort werdet ihr gut beraten. Klar kostet es Geld für diese Beratung, aber von einem Fachanwalt für Mietrecht.

Mitglied inaktiv - 24.02.2019, 11:47



Antwort auf: Kündigung wg Eigenbedarf

Ist nicht böse gemeint, aber die ganze private Planung bzgl. Elternzeit, Reisen, Kurztrips, Rollenfindung eurerseits, Spielzeiten Kind etc ist eure private Angelegenheit und hat den Vermieter (oder auch Arbeitgeber) nicht zu interessieren. Es tut einfach rechtlich nichts zur Sache. Es geht ausschließlich darum, ob die Kündigung wegen Eigenbedarf so rechtens ist oder nicht. Ihr solltet also eher prüfen lassen, ob die Kündigung bzw. die gesetzte Frist zum Auszug so ok ist oder ob euch nicht mehr Zeit gewährt werden müsste zB. Ist das alles ok, ist das natürlich für euch sehr unpassend - aber damit muss der Vermieter sich nicht beschäftigen. Genau so wie ihr bei einer Kündigung eurerseits euch sicher auch nicht darum kümmert, ob es dem Vermieter gerade gut in den Kram passt oder nicht.

von cube am 24.02.2019, 15:42



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