Guten Abend Frau Bader,
ich habe vor der Geburt meines Kindes 7 Monate Teilzeit (25h vertraglich / meist jedoch mehr und auch an Samstagen ca 130 Tage) bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Es waren oft wechselnde Einsatzorte und ich musste früh (7:00 Uhr) anfangen. Nach diesen 7 Monaten habe ich für 77 Tage Mutterschaftsgeld erhalten und war für ein Jahr in Elternzeit. Für mein Baby habe ich jetzt einen Betreung für 7 Stunden, allerdings erst ab 8 Uhr. Kurz vor Ende der Elternzeit hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber um ihm mitzuteilen, dass ich wieder Teilzeit arbeiten kann, aber erst ab 9 Uhr. Mein Arbeitgeber meinte das gehe nicht und ich müsste die von ihm vorgegebene Beschäftigung um 7 Uhr annehmen, wenn ich das nicht könnte würde er mir kündigen. Zudem meinte er, es würde ja auch zu Problemen kommen, wenn mein Kind krank würde. Ich habe den Eindruck er möchte das Arbeitsverhältniss nicht fortsetzen.
Meine Frage ist nun ist das zulässig mit der Kündigung und habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 trotz der kurzen Anwartschaftszeit?
Wie ich in der Bröschüre der Arbeitsagentur gelesen habe, können auch Zeiten wie Bezug von Mutterschaftsgeld sowie Zeiten der Kindeserziehung zur Anwartschaft beitragen.
von
Sodafl
am 21.03.2016, 20:59
Antwort auf:
Kündigung wegen Arbeitszeiten möglich?
Hallo,
wenn es im Vertrag steht o vorher ùblich war, haben Sie keinen Anspruch auf spàtere Zeiten
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.03.2016
Antwort auf:
Kündigung wegen Arbeitszeiten möglich?
Na, eigentlich MUSST Du den alten Vertrag wieder erfüllen. Kannst Du das nicht, musst DU !!! kündigen. Ein Anrecht auf Wunschzeiten hast Du nicht.
Was Du machen kannst, versuch die Elternzeit zu verlängern. Das solte ja deinem AG entgegen kommen. Hätte eh von Anfang an beantragt das Du Teilzeit innerhalb der Elternzeit vor hast zu arbeiten, dann könnte der AG dich eh nicht kündigen. Und bis zu 30 Std die Woche darf man ja in der Elternzeit arbeiten. Udn sobald ohne Elterngeld ist auch die Einkommenshöhe egal.
Lass Dir von ihm bescheinigen das Du aktuell dann keine Kinderbetreuung um die Uhrzeit hast und das er dir deshalb keine geeignete Teilzeitstelle anbieten kann. Und dann kannst Du dir einen auf die Elternzeit befristetes anderes Arbeitsverhältnis suchen. Wenn das kein direkter Konkurrent ist (musst halt schauen), dann muss der AG wohl auch seien Zustimmung geben. Einen Kunden von denen würde wohl auch nicht gerade gut kommen. Bis dahin kannst Du, da Du ja eine Betreuung nachweisen kannst, ALG1 über die Stundenanzahl die Du arbeiten kannst beantragen. Mehr als ablehnen können die ja nicht. Und da Du in Elternzeit bist, hättest Du dann immerhin eine Krankenversicherung wenn die ablehnen.
Wäre ein Option mit der Du IMO weit besser fährst als wenn Du jetzt kündigst oder dir direkt gekündigt wird. Und kündigen kannst Du ja auch immer noch wenn Du was anderes findest, aber bis dahin hättest du ein Sicherheitsnetz.
Mitglied inaktiv - 21.03.2016, 21:15