Guten Tag Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen: Ich bin schwanger und arbeite mit nur einem Kollegen zu zweit für meinen Chef (Bürojob), es ist also ein winziges Unternehmen. Nun befürchte ich, dass der Chef den Betrieb kurzer Hand still legt, wenn ich wegfalle. Meine FA sagte, Sie würde mir vermutlich bald ein Beschäftigungsverbot aufgrund gesundheitlicher Risiken ausstellen. Falls ich eine Kündigung erhalten sollte, macht es einen Unterschied, ob ich bereits im BV bin oder noch nicht? Bekomme ich trotzdem vollen Mutterschutzlohn und im Anschluß Mutterschaftsgeld (oder muss ich mich arbeitslos melden und beziehe dann Arbeitslosengeld, was ja viel weniger wäre)? Den AG-Anteil am Mutterschaftsgeld, übernimmt den im Falle einer Kündigung die zuständige Stelle? Ich danke Ihnen vielmals für Infos, bin total verunsichert!
von Schneewittchen13 am 08.01.2014, 07:39