Kündigung nach/während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung nach/während der Elternzeit

Hallo, ich hoffe, das ich hier eine antwort bekommen kann. Also, am 21.04.2007 endet meine Elternzeit..nun ist es so, das unsere Filiale wo ich arbeitete, geschlossen wurde.. Habe als Einzelhandelskauffrau im Sportbereich gearbeitet. Habe daher einen Brief geschrieben um mich mal zu erkundigen, nun hat sich mein Vorgesetzter gemeldet..leider wäre in diesem Filialbereich anderswo nichts mehr zu besetzen. Muss dazu sagen wir gehören zu einer großen Kette... Daher bot er mir an in den Lebensmittelbereich reinzugehen. Dies möchte ich aber nicht!! Nun, wie sieht es jetzt aus, kann er mich irgendwie kündigen oder muss ich kündigen. Heist es nicht eigentlich, das man mir eine vergleichswertige arbeit wieder geben muss. Bin als Einzelhandelskauffrau eingestellt worden..sollte dann im lebensmittelbereich rein. Vielleicht können sie mir helfen, was ich machen kann. danke

Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 13:25



Antwort auf: Kündigung nach/während der Elternzeit

Hallo, entscheidend ist, was im Vertrag steht (zu Ort u Tätigkeit). Wenn er Sie unter alten Bedingungen nicht einstellen kann u Sie die Alternative nicht annehmen, kann er oder Sie kündigen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2006



Antwort auf: Kündigung nach/während der Elternzeit

Also, habe nochmal nachgeschaut..Ort steht nicht mit dabei..aber, laut Vetrag der ja jetzt noch als Vollzeitkraft gilt, steht auch das sich der Mitarbeiter dazu bereit erklärt woanders hin zu wechseln.. Eingestellt wurde ich als Kauffrau im Einzelhandel mit Kassiertätigkeiten Und wenn ich in den Lebensmittel gehen würde, hätte ich in die Fleischabteilung gemusst.. Wenn ich daher kündige, hätte ich Nachteile in Bezug auf Arbeitslosengeld, wenn ich keine Stelle finde??? danke

Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 17:44



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