hallo frau bader, evtl. droht mir ende des jahres eine betriebsbedingte kündigung. bis Aug.2010 war ich in elternzeit und habe 8 monate elterngeld bezogen. vorher habe ich 4 jahre durchgehend beim gleichen arbeitgeber gearbeitet. nun meine frage: wird zur berechnung meines alg1 anspruches das elterngeldes herangezogen oder mein gehalt vor dem elterngeldbezug? in 1. fall wäre mein alg1 ja erheblich geringer. vielen dank najucha
Mitglied inaktiv - 21.09.2010, 15:01