Hallo,
ich hatte in der Schwangerschaft bei meinem Chef ein Jahr Elternzeit beantragt und wollte nun Mitte Juni 20 Stunden arbeiten. Mein Chef ist mit dem Teilzeitarbeitswunsch nicht einverstanden und meinte: "Ich schreibe Ihnen eine Bestätigung raus, dass wir mit dem Teilzeitarbeitswunsch nicht einverstanden sind. Damit sind sie ja dann gekündigt."
Kann er mich ausstellen? Wenn nicht, muss er meine Erziehungszeit verlängern auf drei Jahre? Wenn er meine Erziehungszeit verlängert, könnte ich doch theoretisch nach drei Jahren wieder Vollzeit arbeiten? Das Teilzeitarbeitsgesetz greift in meinem Betrieb nicht, da er keine 15 Angestellten hat.
Vielen Dank!
Sabrina
Mitglied inaktiv - 04.03.2008, 16:39
Antwort auf:
Kündigung nach einem Jahr Elternzeit
Hallo,
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Kündigen kann er doch in der EZ nicht.
Verlängern Sie einfach erst einmal u warten Sie ab.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2008
Antwort auf:
Kündigung nach einem Jahr Elternzeit
Verlängern will er aber auch nicht. Kann er mich einfach so abservieren?
Mitglied inaktiv - 04.03.2008, 16:50
Antwort auf:
Kündigung nach einem Jahr Elternzeit
Hallo,
nein. Sie haben ja Kü-Schutz. Das Problem ist doch, dass Sie, wenn Sie keinen Anspruch auf TZ haben u VZ nicht arbeiten können, tatsächlich den Vertrag nicht erfüllen können.
Das bedeutet, dass Sie selber über eine Kü. nachdenken müssen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2008