Hallo Frau Bader, am 08.10.03 läuft mein Mutterschutz aus, anschließend wollte ich wieder arbeiten gehen.
In der Zeit wo ich nicht da war, hat sie eine neue Arbeitskraft eingestellt und somit bin ich eigentlich zu viel nun. Wir sind nun zu viert, kann sie mir eine Kündigung ausstellen?
Wenn ja ist das korrekt am 09.10.03 mit einer Frist von 4 Wochen laut Vertrag?
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und die Zeit die Sie sich immer für uns alle nehmen! Nicole
Mitglied inaktiv - 02.10.2003, 15:30
Antwort auf:
Kündigung nach Mutterschutz
Hallo,
was bedeutet Mutterschutz? Mutterschutzfristen oder Elternzeit?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.10.2003
Antwort auf:
Kündigung nach Mutterschutz
Hallo Frau Bader, ich meine die 8 Wochen nach der Geburt, Elternzeit habe ich nicht beantragt, da ich wieder meine alte Stelle besetzen wollte.
Viele Grüsse Nicole
Mitglied inaktiv - 02.10.2003, 18:47
Antwort auf:
Kündigung nach Mutterschutz
Dir darf nach MuSchG (§9 Abs. 1) nicht vor Ablauf von 4 Monaten ab der Entbindung gekündigt werden.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 02.10.2003, 22:30