Mein AG möchte mich nach 1 Jahr Elternzeit kündigen. Die Elternzeit endet am 6. Juli 2010.
Es gab letztes Jahr einen kleineren Vorfall bei dem ich und ein Arbeitskollege eine Läster-Email geschrieben hatten und ein Anderer diese dem Chef weitergeleitet hatte. Es gab lediglich eine mündliche Aussprache, aber keine Abmahnung. Mein Arbeitskollege wurde inzwischen gekündigt.
Aber kann er mich deswegen kündigen? Da muss doch erst eine Abmahnung erfolgen, oder? Betriebliche Gründe dürften auch nicht dafür sprechen, es gibt immer mehr Beschäftigte - inzwischen sind es knapp 60 Personen.
Hab in meinem Vertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen stehen. Ist dies auf 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. anwendbar? Zu welchem Datum kann er mir kündigen? Muss er mir eine Abfindung zahlen? Wenn ja in welcher Höhe?
Vielen Dank im Voraus!
Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 15:54
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit?
Hallo,
1. Leider besteht kein Anspruch auf Verlängerung der EZ
2. Eine Abmahnung ist mündlich erfolgt. Schriftl. Lästern über den Chef ist keine "kleine Angelegenheit" - nach mE wäre das ein Grund für eine fristlose Kündigung (hje nach Wortlaut)
3. Wenn er verhaltensbedingt kündigen will, muss noch einmal was passieren
4. Abfindung gibt es nur bei gütlicher Einigung
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.02.2010
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit?
Mein Chef ist mein "fast-Schwager" und die Abteilungsleiter seine besten Kumpels, auch privat.
Diese waren auch bei der Aussprache dabei und hielten auf einmal alle zum Chef und warfen mir Dinge an den Kopf von denen ich noch nie vorher etwas gehört habe.
Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 16:15
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit?
Hast Du nur 1 Jahr Elternzeit beantragt?
Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 21:48
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit?
Ja ich habe nur 1 Jahr beantragt gehabt.
Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 08:32