Hallo Frau Bader, meine Frage ist, habe ich nach einer Kündigung nach Ende meiner Elternzeit durch meinen Arbeitgeber ( Kind ist untergebracht ) Anspruch auf Arbeitslosengeld nach 2 Kindern jeweils 2 Jahre Elternzeit . Die Elternzeit war nur durch ein paar Arbeitstage und darauf folgenden Mutterschutz unterbrochen. Ich war also insgesamt mit einer kleinen Unterbrechung 4 Jahre in der Elternzeit. Ist damit mein Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen ? Viele Grüße von Silke
Mitglied inaktiv - 15.01.2004, 10:26