Kündigung Krippe vor Beginn, Kosten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung Krippe vor Beginn, Kosten

Guten Tag, wir hätten ab dem 1.2. einen Krippenplatz gehabt, haben uns nun jedoch für eine andere Betreuungsform entschieden und wollen den Vertrag nun kündigen. Im Vertrag steht: - Kündigungsfrist 2 Monate - keine Angaben, ob man schon vor Beginn kündigen kann - Keine Kündigung im Februar wegen dem hessischen Kifög möglich Wir haben die Krippe vorgestern telefonisch kontaktiert und die Leiterin meinte, dass wir im Falle einer Kündigung für Februar und März zahlen müssen. Ist das so rechtens? die Kündigungsfrist beträgt ja nur zwei Monate. Was hat es mit dem Kifög auf sich. Da habe ich nichts gefunden? Kann man den Vertrag auch schon vor Beginn ohne Kosten kündigen?

von CinniMinni am 20.12.2017, 17:06



Antwort auf: Kündigung Krippe vor Beginn, Kosten

Hallo, die wichtigste Frage ist doch, ob die Titan nicht bis Februar einen Nachrücker findet, dann müssen Sie gar nichts bezahlen. Das hängt natürlich davon ab, ob es eine Warteliste gibt. Ansonsten würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass Sie auch jetzt schon mit der vertraglich vereinbarten Frist kündigen können. Die Frist dient ja dem Zweck, den Vertragspartner zu zu ermöglichen, jemand Neues zu finden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.12.2017



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