Hallo Frau Bader,
aktuell befinde ich mich bis April 2019 in Elternzeit und es gibt keine Möglichkeit diese früher zu beenden. Nun wird die Firma bei der ich arbeite verkauft. Einen offiziellen Käufer gibt es noch nicht. Bin ich dank Elternzeit bei einer Übernahme schlechter gestellt eine Kündigung betreffend? Sollte ich irgendwie versuchen vorher wieder zu arbeiten?
Vielen Dank
Amy Winterbottom
von
Mrs. Winterbottom
am 24.03.2019, 07:21
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit
Hallo,
bei einer Übernahme nach § 613 a BGB bleibt der alte Vertrag ganz normal bestehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.03.2019
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Kündigung Elternzeit
hi,
April 2019 ist ein Schreibfehler?
floe
von
la-floe
am 24.03.2019, 08:58
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit
2020....
von
Mrs. Winterbottom
am 24.03.2019, 10:25
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit
Wenn der Verkauf des Unternehmens ein Betriebsübergang ist - wovon ich mal ausgehe -, dann muss der Erwerber alle Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten übernehmen, egal ob aktive Arbeitsverhältnisse oder - zB wegen Elternzeit - ruhende Arbeitsverhältnisse wie deines. Du stehst also nicht schlechter als wenn du arbeiten würdest. Der Erwerber tritt an die Stelle deines bisherigen Arbeitgebers und könnte dir auch frühestens am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit kündigen (mal unterstellt, dass er überhaupt diese Absicht hat und auch ein zulässiger Kündigungsgrund vorliegt, zB betriebsbedingt wegen Umstrukturierungen).
von
Rotkehlchen
am 24.03.2019, 10:50