Hallo Frau Bader,
kann ich auch während der Elternzeit mein Arbeitsverhältnis kündigen (vor Ende der Elternzeit) oder gilt für Kündigungen nur das Sonderkündigungrecht gemäß § 19 BEEG?
Nochmals vielen Dank.
Schneck78
von
Schneck78
am 22.05.2013, 16:24
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit
Hallo,
geht auch während der EZ
Liebe GRüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.05.2013
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit
Mir ist noch etwas eingefallen:
Ab 01.05.2014 fange ich in Elternzeit bei meinem alten AG in Teilzeit an zu arbeiten. (Das habe ich rechtzeitig beantragt und genehmigt bekommen) Wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würde, müßte ich zum 28.04.2014 kündigen. Kann mein AG mir rechtlich den Arbeitsbeginn 01.05.2014 verweigern und mich gar nicht mehr beschäftigen?
Ist es möglich einvernehmlich die Elternzeit vor deren Ablauf zu beenden? Wie ist in diesem Fall das Kündigungsrecht? Es gelten doch wieder die 3 Monate vorher oder?
Wenn man nach Ablauf der Elternzeit kündigt, gilt doch ein Monat zum Monatsende?!
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Schneck78
von
Schneck78
am 22.05.2013, 17:56