Frage: Kündigung 400 EUR Job

Hallo Frau Bader, ich habe einen EUR 400,00 Job, für den ich 1 Jahr Elternzeit beantragt habe. Diese endet am 23.05.09. Ich habe vor einigen Wochen meinen AG schon davon unterrichtet, dass ich im Mai wieder kommen will. Leider war der AG davon nicht sehr begeistert und will sich mit mir in 2 Wochen nochmal zusammen setzten. Ich denke er will mich kündigen. Kann er das so einfach? Welche Gründe müssen dafür gegeben sein? Zur Kündigung seht in meinem Vertrag: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. EIne ordentliche Kündigung des Vertrages ist von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten möglich. Falls er mich kündigt, bekomme ich doch noch die 3 Monate Gehalt oder? Danke für Ihre Antwort Gruss Doris

Mitglied inaktiv - 13.04.2009, 10:37



Antwort auf: Kündigung 400 EUR Job

Hallo, er kann Ihnen frùhstens am 1. Arbeitstag kùndigen, dann betràgt die Frist 3 Mo. Ansonsten kommt es auf die Anzahl der Arbeitnehmer an, ob das Kùndigungsschutzgesetz gilt oder er Ihnen "einfach" kùndigen kann Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2009



Antwort auf: Kündigung 400 EUR Job

Er kann dich am Antrittstag nach der Elternzeit (wenn ich richtig verstanden habe am 23.5.) kündigen. Gründe benötigt er dafür nicht. Fristlos ist allerdings auch nicht so einfach möglich. Wenn er dir dann am 23.5. kündigt, kann er das erst zum 31.8. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 13.04.2009, 18:49



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