Hallo,
wollte gerne wissen, wenn ich während und wegen meiner SS immer mal wieder krank geschrieben werde, gilt dies dann als Folgekrankheit. Bekomme ich dann nach 6 Wochen nur noch das Krankengeld von der KK?
Vielen Dank!
Natascha
Mitglied inaktiv - 04.10.2006, 11:35
Antwort auf:
Krankmeldung während SS
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2006