Guten Abend Fr. Bader,
hab da nur ein paar kurze Frage, ich bin schwanger und krankgeschrieben.
1. Muß ich meinen AG angeben dass ich schwanger bin??
2. Darf der Vertrauensarzt die Diagnose weitergeben ??
Vielen Dank schon mal im vor raus,
Smart
Mitglied inaktiv - 13.07.2008, 19:29
Antwort auf:
Krankmeldung / Vertrauensarzt
Hallo,
1. lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
2. Nein
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2008