Frage: Krankengeld nach elternzeit

Hallo, Momentan befinden mein Partner und ich uns in Elternzeit, Er bezieht vom 16.12.17 - 15.02.18 Elterngeld. Nun ist volgendes passiert: mein Partner hat sich wärend dem Vereins Training das Schienbein gebrochen, so daß er bis Mitte ende April krankgeschrieben ist (keine Möglichkeit auf Büro Arbeit). Nun haben wir einen Anruf der Krankenkasse erhalten, das er kein Anspruch auf Krankengeld hat da das Arbeitsverhältnis ruht. Nur würde er ja eigentlich ab 16.02 wieder arbeiten und bekommt wie auch im Normalfall seinen Lohn weiter bezahlt (6 Wochen) und danach stehen wir dann ohne etwas da, oder muss dann die Vereinsversicherung zahlen? Vielen Dank Sandra H.

von Sanniii am 09.02.2018, 15:24



Antwort auf: Krankengeld nach elternzeit

Hallo, ab dem ersten Tag nach der Elternzeit hat er Anspruch auf Krankengeld. Gute Besserung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2018



Antwort auf: Krankengeld nach elternzeit

Seine elternzeit endet doch am 15.2. und sein Vertrag „lebt wieder auf“. Er bekommt Krankengeld vom AG und danach wieder von der KK. Das Arbeitsverhältnis ruht zu der Zeit doch nicht mehr. Ich nehme an, die KK bezieht die Nichtzahlung auf den aktuellen Zeitpunkt, sprich Elternzeit.

von cube am 09.02.2018, 18:33



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