Hallo, Momentan befinden mein Partner und ich uns in Elternzeit, Er bezieht vom 16.12.17 - 15.02.18 Elterngeld. Nun ist volgendes passiert: mein Partner hat sich wärend dem Vereins Training das Schienbein gebrochen, so daß er bis Mitte ende April krankgeschrieben ist (keine Möglichkeit auf Büro Arbeit). Nun haben wir einen Anruf der Krankenkasse erhalten, das er kein Anspruch auf Krankengeld hat da das Arbeitsverhältnis ruht. Nur würde er ja eigentlich ab 16.02 wieder arbeiten und bekommt wie auch im Normalfall seinen Lohn weiter bezahlt (6 Wochen) und danach stehen wir dann ohne etwas da, oder muss dann die Vereinsversicherung zahlen? Vielen Dank Sandra H.
von Sanniii am 09.02.2018, 15:24