meine frage ist folgende:
mein fa möchte mich aufgrund vorzeitiger wehen krank schreiben. Mutterschutz beginnt erst am 16.7.2003.So wie ich es weiß würde ich nach 6 Wochen Lohnfortzahlung nur noch Krankengeld bekommen.
1. wie hoch ist das Krankegeld
2. was ist während der Mutterschutzzeit? Gibt es da dann auch nur Krankengeld oder das volle Gehalt.
In welchen Fällen spricht der Fa ein Beschäftigungsverbot aus?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
bine
Mitglied inaktiv - 10.05.2003, 10:16
Antwort auf:
krank schreiben
Hallo,
der Arzt entscheidet, ob KK oder BV. KK= 6 Wo. LOhnfortzahlung, dann Krankengeld
BV= normaler Lohn weiter
Urlaubsansprüche entstehen ganz normal.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2003
Antwort auf:
krank schreiben
jetzt ist mir noch etwas eingefallen:
was passiert mit meinem urlaubsanspruch, den ich ja noch habe. kann ich den nach dem Mutterschuzt geltend machen und dann erst in den Erziehungsurlaub übergehen oder verfällt er?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe
Mitglied inaktiv - 12.05.2003, 12:23