Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in der Elternzeit und habe nun einen befristeten Vertrag mit einer Firma über 2 Monate geschlossen, dort werde ich in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten. Stutzig machte mich folgende Klausel im Vertrag: "Der Mitarbeiter erklärt sich zur Vermeidung bzw. Vorbeugung von Diebstählen und Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht bereit, sich Leibesvisitationen, Taschen- und Gepäckkontrollen zu unterwerfen." Die Arbeitgeber selbst sind Juristen. Gehen aber nicht Leibesvisitationen zu weit, Taschenkontrollen wären ja noch in Ordnung? Vielen Dank und viele Grüße Elli
von El-li am 25.04.2013, 08:51