Hallo Frau Bader...
Ich habe zwei kurze Fragen... Ich habe mein Elterngeld splitten lassen so das ich 2 Jahre Geld bekomme. Habe auch nur 2 Jahre Elternzeit genommen. Der Reguläre Bezug auf Elterngeld ist Seit Feb 2013 zu ende. Nun bekomme ich bis Feb 2014 die gesplittete Hälfte. Ich gehe im Dez 2013 wieder arbeiten wir mir mein Lohn auf das gesplittete Elterngeld trotzdem noch angerechnet?
Mein Kind geht ab August in den Kindergarten..... Bis zur Arbeitsaufnahme im Dez bekomme ich noch aufstockend Harz 4, kann das Amt mich zwingen meine Arbeit dann im August wieder aufzunehmen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
Sonja Westfal
von
Stella_1975
am 21.03.2013, 09:16
Antwort auf:
Kita und Wiedereinstieg
Hallo,
1. Nein, wird nicht angerechnet
2. Erst wenn das Kind 3 ist
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2013
Antwort auf:
Kita und Wiedereinstieg
Einkünfte werden nur im ersten Jahr angerechnet, danach nicht mehr.
Aber hast du bedacht, dass du nicht 2 Jahre Elterngeld bekommst, sondern nur 20 Monate plus 2 Monate Mutterschutzgeld. Der Bezug endet dann schon eher.
von
sternenfee75
am 21.03.2013, 09:29
Antwort auf:
Kita und Wiedereinstieg
Ich habe aber einen Auszug der Elterngeldstelle vorliegen wo drauf steht das im Feb 2014 das letzte Mal gezahlt wird.... durch die Splittung sind das im Feb 13/14 aber nur 0,53 cent.....
von
Stella_1975
am 21.03.2013, 12:46