Guten Morgen,
Grundsätzlich stehen einem zusammenlebenden Elternpaar jeweils 10 Tage zu, also insgesamt 20 Tage.
Was wenn einer der Partner auf seine Tage (ggf. auch nur zum Teil)verzichtet und der andere zuhause bleibt? Meldet man dies lediglich der Krankenkasse oder muss einer oder beide Arbeitgeber zustimmen? Vielen Dank
von
Snoopy2016
am 10.10.2019, 09:07
Antwort auf:
Kindkrank - Übertrag
Hallo,
beide Ag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2019
Antwort auf:
Kindkrank - Übertrag
Beide Arbeitgeber müssen zustimmen. Gerade der AG, der seine/seinen AN mehr als 10 Tage freistellen soll, kann ablehnen.
von
KielSprotte
am 10.10.2019, 09:12
Antwort auf:
Kindkrank - Übertrag
auch die krankenkasse bzw. kassen müssen vorab! zustimmen!
von
mellomania
am 10.10.2019, 13:08
Antwort auf:
Kindkrank - Übertrag
Hier war das auch so! Meine Kindkrank-Tage waren aufgebraucht. Also hab ich erst bei der Krankenkasse nachgefragt (wir haben zum Glück beide dieselbe) und dann noch meinen Arbeitgeber um Zustimmung gebeten. Man kann auch immer nur die Tage übertragen lassen, die das Kind auch krankgeschrieben ist. Also nicht vorab schon mal alle 10 Tage vom Mann. So wurde es mir jedenfalls von der Krankenkasse erzählt.
von
Thiara82
am 10.10.2019, 14:20