Guten Tag,
ich wohne in einem mehr Familien Haus
(3etagen, je 3 Wohnungen)
Wir selber wohnen Hochpater.
Am anfang habe ich den Kinderwagen(KiWa) nach jeden Spaziergang, die treppe zum keller runter gebracht und unter die nach oben führende Treppe gestellt. Mit der Zeit wurde mir das zu mühsellig, zumal ich erst die tragetasche raus nehmen musste und das Kind im Flur oder der Wohnung abstellen musste.
Also ließ ich den KiWa im eingangs bereich (unter den Briefkästen) stehen. (Man kann ohne weiteres sich Frei bewegen und einde der anderen Mitbewohner shlug mir sogar vor den KiWa dort ab zu stellen um ihn nicht immer in den Keller tragen zu müssen)
Nun scheinen sich aber ein Ehepaar (Hausmeisterehepaar, die ohne hin schlecht auf uns zu sprechen sind) bei der hausverwaltung beschwert.
Ich hab aber auch schon gelesen das ich den KiWa dort stehen lasen darf.
Was kann ich nunr machen.
Wie sieht es aus.
Wenn sonst keiner etwas gesagt hat das der Wagen dort stört nur dieses eine ehe Paar MUSS ich ihn dann entfernen???
MfG Jessica
Mitglied inaktiv - 06.02.2005, 17:02
Antwort auf:
Kinderwagen wo im Treppenhaus???
Hallo,
Kinderwagen im Mietshaus
Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen.
Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden.
Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte.
Quelle: Deutscher Mieterbund
2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung
Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen".
AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2005
Antwort auf:
Kinderwagen wo im Treppenhaus???
Meine kleine ist jetzt fast &monate.
Und sitzt nun in der sport karre.
was heißt ich muss sie vorher raus nehmen aus dem Kiwa und in die wohnung bringen und dann ohne kind die keller treppe runter zu gehen.
Mitglied inaktiv - 06.02.2005, 17:57
Antwort auf:
Kinderwagen wo im Treppenhaus???
Hi,
Kinderwagen dürfen im Hausflur stehen, sofern sie keine Fluchtwege versperren und das Treppenhaus breit genug ist, um ungehindert daran vorbei zu kommen. Es gibt auch Gerichtsurteile dazu, die mir leider nicht einfallen.
Ciao
Anja
Mitglied inaktiv - 06.02.2005, 21:47