Hallo,
ich weiss nicht ob diese Frage in Ihrem gebiet gehört,aber ich frag mal.Antworten auch gerne von anderen.
Ich wohne in 2.OB und habe vor 2 Wochen mein Baby mit Kaiserschnitt entbunden.Laut Mietvertrag dürfen keine Kinderwagen in Treppenhaus stehn.Aber die nachbarin in Erdgeschoss hat ihren da immer stehen.Für zwei ist keinen Platz,und sie will den Kinderwagen nicht mit rein nehmen.Für mich ist es aber eine turtur den Kinderwagen hoch zu tragen.Hab ich nicht recht auf den Platz,gibt es da trotz Verbot nicht eine ausnahme?
Mitglied inaktiv - 25.08.2006, 18:59
Antwort auf:
Kinderwagen in Treppenhaus?
Hallo,
Kinderwagen im Mietshaus
Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen.
Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden.
Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte.
Quelle: Deutscher Mieterbund
2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung
Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen".
AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online
Gruß,
N
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2006
Antwort auf:
Kinderwagen in Treppenhaus?
Hi
Vielleicht kann ich helfen wir haben selber ein ETW und bei uns ist es nicht nur weil es dem Weg versperrt sondern auch wegen der Brandschutz versicherung!!
Denn ein Kinderwagen ist leicht brennbar laut unsere Versicherung, naja und wurde wirklich was passieren und der wagen wär im Flur wurde niemand für den schaden aufkommen.
Ausserdem versperren Fahrräder und Wagen den weg!
Ganz einfach wenn du deins nicht runterstellen kannst dann so die frau ihren auch reinstellen!!
LG
Mitglied inaktiv - 26.08.2006, 00:13
Antwort auf:
Kinderwagen in Treppenhaus?
Hallo,
ich glaube so einfach ist das nicht, von wegen soll die doch ihren Kinderwagen rein nehmen. Ich glaube der Vermieter muß nicht dafür Sorge tragen das genug Platz ist um einen Kinderwagen abzustellen. Aber wenn es im Mietvertrag ausdrücklich verboten ist dann habt ihr auch kein Vortrittsrecht, nur weil ihr im 2 OG. wohnt, egal ob sie ihren da stehen hat oder nicht.
Vielleicht lässt sich mit der guten Frau ja reden und sie nimmt ihn rein.
Gruß Pam
Mitglied inaktiv - 26.08.2006, 22:10