Hallo Frau Bader,
wir sind anfang letzten Jahres in ein Wohnblock mit 4 Wohnungen gezogen.
Ich wurde dann schwanger und alle Nachbarn sagten von sich aus, dass ich sehr gerne meinen Kinderwagen im Treppenhaus stehen lassen kann.
Nun ist mein Sohn fast 5 1/2 Monate alt und die Nachbarn die schräg unter uns wohnen, stellten jetzt am Wochenende den Kinderwagen in den Keller. Die Bremse war noch festgestellt, aber der Lenker auf der anderen Seite. Meine Nachbarin gegenüber erzählte mir heute, dass die schräg unter uns das waren und die zu ihr gesagt haben, dass der Kinderwagen gar nichts im Treppenhaus zu suchen hätte. Deren Söhne würden angeblich ja ständig darüber stolpern. Dabei ist dort genug Platz, dass man sogar mit dicken Einkaufstaschen die Treppen ohne Probleme zu erreichen. Rechtlich hätte der dort gar nichts zu suchen.
Meine Frage an sie: Hat ein Kinderwagen prinzipiel nichts im Treppenhaus zu suchen? Dürfen anderen Mieter den Kinderwagen so einfach ohne meine Zustimmung irgendwoanders hinstellen? Letzteres tätigten nämlich die neuen Nachbarn auch, obwohl ich ihnen sagte, dass sie bescheid sagen sollen, wenn der Kinderwagen zwecks Umzug dort im Wege stehe.
Ich hoffe, sie können mir da rechtlich ein wenig Klarheit in die Lage bringen.
Liebe Grüsse miramara
von
miramara
am 16.04.2012, 17:09
Antwort auf:
Kinderwagen im Treppenhaus
Hallo,
Kinderwagen im Mietshaus
Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen.
Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden.
Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte.
Quelle: Deutscher Mieterbund
2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung
Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen".
AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.04.2012