Kinderunterhalt mit Schulden verrechnen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderunterhalt mit Schulden verrechnen

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Jugendamtsurkunde über den Unterhalt meiner Kinder, der vom Vater bezahlt wird. Nun meint der Vater ich habe Schulden bei ihm! Kann er den Unterhalt der Kinder mit den angeblichen Schulden verrechnen? Vielen Dank und freundliche Grüße Carina

von Carina_86 am 21.05.2019, 12:29



Antwort auf: Kinderunterhalt mit Schulden verrechnen

Hallo, Kindesunterhalt ist nicht aufrechenbar. Nach § 394 BGB findet eine Aufrechnung nicht statt, soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist. Gemäß § 850 b I Nr. 2 ZPO ist eine Unterhaltsrente eine solche nicht pfändbare Forderung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2019



Antwort auf: Kinderunterhalt mit Schulden verrechnen

Hallo Carina, nein, das darf er nicht. Unterhaltsberechtigt ist das Kind, Schuldner bist Du. Er müsste die Schulden ggf. privatrechtlich gegen dich durchsetzen. Eine Verrechnung mit dem Unterhalt darf nicht erfolgen, da dieser der elementaren Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes dient. Sollte er es dennoch versuchen und die Zahlungen einstellen, steht dir der Weg der Vollstreckung frei. Liebe Grüße, UrselPursel

von UrselPursel am 21.05.2019, 12:40



Antwort auf: Kinderunterhalt mit Schulden verrechnen

Danke UrselPursel für deine Antwort!

von Carina_86 am 21.05.2019, 12:42



Antwort auf: Kinderunterhalt mit Schulden verrechnen

Und was heißt überhaupt Schulden bei ihm? Entweder habt ihr doch eher gemeinsame Schulden (zusammen einen Vertrag unterschrieben oä) oder aber er hat dir mal offiziell Geld geliehen, welches er nun zurück fordert. Das muss er aber im Zweifelsfall auch belegen können (angesehen davon, dass diese Schulden nichts mit dem Unterhalt zu tun haben).

von cube am 21.05.2019, 13:25



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