Kinderunterhalt auf 18 befristen und bei neuem Kind ändern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderunterhalt auf 18 befristen und bei neuem Kind ändern

Hallo Frau Bader, vielen Dank das Sie sich Zeit nehmen und Menschen helfen. Meine Fragen: 1. Mein Ehemann hat aus erster Ehe 2 Jungs ( 14 und 16 ). Er zahlt seid 8 Jahren ( seid Trennung ) vollständigen, regelmäßigen Kindesunterhalt an seine Ex. Jetzt bin ich schwanger von meinem Mann und seine Ex will aufeinmal das er den Kindesunterhalt beim JA titulieren lässt. Kann Sie meinen Mann zwingen obwohl er immer regelmäßig zahlt einen Titel beantragen zu müssen? 2. Wenn er beim JA einen Titel auflässt, kann er diesen versuchen dynamisch auf das 18. Lebensjahr ( Volljährigkeit ) festschreiben zu lassen oder macht das JA das nicht? Kann die Ex dieses aberkennen und ihn zwingen einen unbefristeten Titel zu beantragen? 3. Da mein Mann bei Geburt unseres Kindes für dieses und mich unterhaltspflichtig ist, ist er dann ja insgesamt 4 Personen gegenüber unterhaltspflichtig. Kann er dann von der jetzigen Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle in Stufe 2 und weniger zahlen, da die Tabelle ja nur für 2 unterhaltspflichtige verbindlich ist? Machen Sie weiter so. Vielen lieben Dank. LG Regina M.

von Regina1983 am 18.02.2020, 12:37



Antwort auf: Kinderunterhalt auf 18 befristen und bei neuem Kind ändern

Hallo, 1. Ja 2. Der Titel gilt zwar über den 18. Geb hinaus, kann dann aber prakrisch nicht mehr durchgesetzt werden, da sich der Unterhalt ändert (beide Eltern sind verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, asußerdem wird dsas KG angerechnet) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2020



Antwort auf: Kinderunterhalt auf 18 befristen und bei neuem Kind ändern

vorab. ALLE haben ein recht auf unterhalt. die kinder dürfen natürlich nicht benachteiligt werden, nur weil das nächste kind kommt. er muss weiter zahlen, für alle. die weiteren fragen vermag ich nicht zu beantworten.

von mellomania am 18.02.2020, 13:13



Antwort auf: Kinderunterhalt auf 18 befristen und bei neuem Kind ändern

Mello, Schatzi, er will nicht aufhören zu zahlen, er will nur weniger bezahlen - und das ist absolut und völlig legitim. @ AP: Zu 1.: Wenn er eh immer zahlt, tut der Titel nicht weh. Meines Wissens kann sie darauf bestehen. Zu 2.: Ich kenne es nur so, daß das JA den Titel bis zum 18. LJ befristet - danach sind sie eh nicht mehr zuständig. (Was man bedauern kann, aber das soll hier nicht das Thema sein.) Zu 3.: Er ist zuallererst den Kindern unterhaltspflichtig, erst dann kommst Du und auch nur, wenn dann noch was übrig ist. Im Gegensatz zu einem 14jährigen kannst Du nämlich für Deinen Unterhalt selbst aufkommen - sogar mit einem kleinen Baby. Dein Mann rutscht in Stufe 3, wenn er aktuell in Stufe 4 ist, aber nicht in 2.

von Strudelteigteilchen am 18.02.2020, 13:45



Antwort auf: Kinderunterhalt auf 18 befristen und bei neuem Kind ändern

3. Die Kinder gehen der zweiten Frau vor, falls er nicht genug verdeint Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2020



Antwort auf: Kinderunterhalt auf 18 befristen und bei neuem Kind ändern

Hallo, da den Kindern der Unterhalt lt.. Gesetz zusteht, kann die KM auf einen Titel bestehen. Der Titel kann theoretisch auf jedes Datum befristet werden, wenn die KM das nicht "mag" kann sie dagegen klagen und wird ziemlich sicher damit durchkommen. Mein Ex bestand auf eine Befristung auf den 16. Geb des jew. Kindes und ich hätte dagegen klagen müssen. Was genau spricht denn gegen einen Titel? Solange er zahlt greift der Titel nicht und wenn er nicht zahlt ist es nur ein Instrument um schneller an den Kindesunterhalt zu kommen. Ansonsten klagt die KM, dann zahlt er nicht nur den Unterhalt sondern sogar noch Gerichtskosten. Den Rest wurde ja schon beantwortet :-) LG D

von desireekk am 18.02.2020, 22:58



Antwort auf: Kinderunterhalt auf 18 befristen und bei neuem Kind ändern

Hallo ihr Lieben, vielen Dank für eure Antworten. Eine Nachfrage noch: Wenn mein Ehemann den Titel erstmal auf 18 ( Volljährigkeit ) befristet und der Ex gefällt das nicht und klagt, muss er dann einen neuen Titel machen und dann auch die Gerichtskosten zahlen???? Weil mit 18 ändert sich ja einiges, Berechnung des Unterhalts, Ausbildung, volles Kindergeld etc., da macht es doch erstmal Sinn und ab dem 18. Lebensjahr setzt man sich wieder zusammen. LG und Dank an euch Alle!!!! Regina

von Regina1983 am 19.02.2020, 09:04



Antwort auf: Kinderunterhalt auf 18 befristen und bei neuem Kind ändern

ab Volljährigkeit sind die unterhaltsberechtigten selbst zuständig, d.h, das Kind müsste den vater auf unterhalt verklagen, bzw einen Anwalt beauftragen, den unterhalt neu zu berechnen. das kann man dadurch abwenden, dass man sich vorher einigt.

Mitglied inaktiv - 19.02.2020, 10:47



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