Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich nun in einer mir völlig neuen und selbst für Mitarbeiter der Ämter etwas fragwürdigen Situation. Fakten (nach meinem Kentnisstand): 1. Vater deutsch / Mutter ukrainisch 2. Mutter ohne Deutschkenntnisse, deshalb keine Aufenthaltsgenehmigung (Auskunft Bamf) und somit keine Versicherung in Deutschland möglich, selbst wenn wir schnell heiraten würden. 3. Wegen 2. ist die Entbindung in der Ukraine geplant, da die Kosten anderenfalls privat getragen werden müssten. 4. Wegen 3. ist das Standesamt in Deutschland nicht verantwortlich und somit ist eine Anerkennung der Vaterschaft nur in der Ukraine möglich (Aussage Jugendamt). 5. Das Kind soll in Deutschland leben. 6. Die Mutter soll dauerhaft ebenfalls mit mir in Deutschland leben (momentan nur über Touristenvisum möglich) Ziel / Absichten: a) ich beabsichtige als Vater die Elternzeit für die ersten Monate in Anspruch zu nehmen. b) ich möchte ebenfalls das Kindergeld für das Kind hier in Deutschland beantragen. c) die Mutter soll absehbar zusammen mit dem Kind bei mir in Deutschland leben können. Ich bin nun ehrlich gesagt etwas überfordert mit der Situation. Ursprünglich gab ich meinen Beruf auf, da die Mutter des Kindes und ich uns selbstständig machen wollen (immer noch aktuell). Dann ergab sich jedoch die Schwangerschaft (nun bereits im 5. Monat). Jetzt ist dadurch vieles ins stocken geraten, da gesundheitliche Beeinträchtigungen dazu kamen. Ich beziehe derzeit Harz4 und habe vom Jobcenter die Zusage zum Gründerzuschuss, aber noch nicht beantragt. Vielmehr möchte ich nunmehr zumindest in den ersten Monaten meiner Freundin beistehen und auch dieses Bürokratische Chaos klären. Im Vordergrund steht dabei, dass wir die Leistungen abrufen können, die unsere Lebensumstände in den kommenden Monaten etwas den finanziellen Druck nehmen, da meine Freundin keinerlei Einkommen besitzt und ich von dem bisschen Ersparten und den marginalen Zuschuss vom Jobcenter leben muss (zu 2. !!!). Da es bei der Beantragung der normalerweise zur Verfügung stehenden Gelder zeitliche Beschränkungen gibt, und bekannter Weise in der Ukraine (wegen der dort stattfindenden Entbindung) alles sehr kompliziert und ewig lange dauern kann, bin ich nun etwas sehr verunsichert, wie und in welcher Reihenfolge dies realisiert werden kann. Für hilfreiche Ratschläge oder Verweise wäre ich äußerst dankbar. Mit besten Grüßen, Andreas
von selencium am 31.01.2018, 21:14