Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

Guten Tag Frau Bader, ich versuche meine Fragen allgemein zu halten, obwohl es mein Kind betrifft. Ich hoffe Sie können mir helfen... Ich streite mich mit der Familienkasse bzgl. Kindergeld für meinen Sohn (auch rückwirkend) vor dem FG Kassel. Mein Sohn, Deutscher wie ich, in D geboren und seit April volljährig, ging vor drei Jahren für eine schulische Ausbildung (Gymnasium) gemeinsam mit seiner Mutter in die Türkei. Er hat nun das (türk.) Abitur und wird voraussichtlich nach dem Sommer in D studieren. Das Kind war stets in meinem Einfamilienhaus (128 qm Wohnfläche) angemeldet, hatte und hat immer noch im Haus sein eigenes Zimmer und kam regelmäßig in der "unterrichtsfreien Zeit" nach D und lebte hier. Ich bin übrigens selbständig und in D steuerpflichtig. Es geht hier eindeutig und ausschließlich um die Frage des "Wohnsitzes oder um den gewöhnlichen Aufenthalt" des Kindes. Wie kann ich denn der Familienkasse/Gericht glaubhaft machen, dass mein Sohn seinen gewöhnlichen Aufenthalt hier in D hat und dass er in der unterrichtsfreien Zeit nach D einreiste? Bestätigung meines Sohnes sowie seiner Mutter sowie zahlreiche Zeugen aus dem Bekanntenkreis/Freundeskreis/Nachbarn sind vorhanden. Die Familienkasse (FK) betrachtet die Einreisen meines Sohnes als "Besuche oder vorübergehende Aufenthalte", weshalb sie den Lebensmittelpunkt nicht in D sieht und daher hier kein Anspruch auf KG bestehen soll, was jedoch nicht stimmt. Ebenso betrachtet die FK die Aufenthalte als zu kurz, was ich nicht nachvollziehen kann, denn er hat lediglich nur die Schulferien (insbesondere Sommerferien); und es dürfte für eine Familie nicht zumutbar sein, das Kind für eine Woche nach D einfliegen zu lassen, damit auch jeder (!) Tag der Ferien in D verbracht werden konnte/sollte, wie es die FK offensichtlich sehen möchte. Mein Sohn ist kein Student und hat demnach keine Semesterferien über mehrere Monate. Es liegt demnach nicht in seiner Sphäre, wie lange und wie oft er nach D kommen kann. Aus ausbildungstechnischen Gründen (Schulleitung/Schulferien/Kultusministerium) kann das Kind deshalb in den Ferien kommen, wobei hier sogar eventuelle Praktika und Klausuren zu berücksichtigen wären. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir bei dem Problem helfen könnten. Eventuelle Fragen kann ich gerne beantworten. Mit besten Grüßen Yalcin

von yalcin am 20.08.2013, 11:12



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

Hallo, dies ist primär eine steuerrechtliche Frage. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass die Familienkasse davon ausgeht, dass er, da er in der Türkei in die Schule gehen, dort auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Es steht in der Abgabenordnung: § 9 Gewöhnlicher Aufenthalt Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. viele Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.08.2013



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

Er lebt nicht in Deutschland, sondernin der Türkei - sorry, aber wo ist Dein Verständnisproblem. Nur weil er Deutscher ist, und ihr ihn - was auch nicht korrekt ist - nicht in der Türkei meldet, sondern hier in Deutschaldn angemeldet lasst, lebt er dennoch nicht hier. Er LEBT in der Türkei. Er ist in Deutschland ZU BESUCH in den Ferien. Die meiste Zeit verbringt er in der Türkei. Wenn er JEDES Wochenende zurück nach Deutschland kommen würde, dann würde ich eventuell auch davon sprechen dass er in Deutschland lebt und nur zur Schulzeit in der Türkei ist. So jedoch LEBT er in der Türkei. Damit hat er seinen Lebensmittelpunkt in der Türkei und daher kann für ihn auch kein Kindergeld bezogen werden. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 20.08.2013, 11:21



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

@SEAGLD Weißt Du was Du da schreibst??? Ich empfehle meinen Beitrag am 15.08.2013 und ff. zu lesen. Leider habe ich bedauerlicherweise keine Antwort von Fr. RAin Bader erhalten, weshalb ich die Frage heute erneut reingestellt habe... Du scheinst über den Sachverhalt weder fachliche noch juristische Kenntnisse zu besitzen und solltest Dich mit derartigen -und für mein Dafürhalten beleidigenden- Bemerkungen wirklich zurückhalten. Du schreibst: "Wenn er JEDES Wochenende zurück nach Deutschland kommen würde, dann würde ich eventuell auch davon sprechen dass er in Deutschland lebt und nur zur Schulzeit in der Türkei ist." Lese ich das von Dir richtig, dass mein Sohn jedes Wochenende aus der Türkei nach D einreisen soll, damit er seinen gewöhnlichen Aufnethalt in D hat... Also bitte...! Zuerst denken, dann schreiben... Mein Sohn KANN nur in den Schulferien (unterrichtsfreie Zeit) nach Deutschland kommen, anders ist es nicht möglich. - Ebenso KANN ein DEUTSCHER Student, der mehrere Jahre (!) im Ausland studiert, lediglich in den Semesterferien nach D kommen. Oder sollte das in den USA studierende Kind an den Wochenenden nach D einfliegen...? - Ähnlich verhält es sich mit DEUTSCHEN Kindern, die als Au-Pair sich im Ausland befinden oder im Ausland eine Ausbildung machen. Alle dieser "Kinder" können nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten (Ferien, Semesterferien, unterrichtfreie Zeit usw.) zu den Eltern reisen, um den Wohnsitz ODER den gewöhnlichen Aufenthalt in D beizubehalten, damit der Anspruch auf Kindergeld weiterhin bestehen bleibt. Sorry, ja, mit Verlaub - ich habe deshalb ein Verständnisproblem! Ich sehe keine andere Möglichkeit, wie und wann mein Sohn sonst nach D kommen sollte, damit der Wohnsitz beibehalten wird oder der gewöhnliche Aufenthalt sich in D befindet...!? Übrigens: Wenn mein Sohn in Bulgarien oder Rumänien oder Polen (das sind sozusagen die EU-Länder) zur Schule gehen würde, würde ich "ohne Probleme" Kindergeld bekommen, was viele Urteile auch zeigen. Tatsache ist, dass die Eltern dieser Kinder hier in D das volle Kindergeld für ihre Kinder erhalten - ohne DEUTSCHE zu sein... In diesem Sinne.... Yalcin

von yalcin am 20.08.2013, 13:31



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

Ich habe Deine Frage das letze Mal schon gelesen, und auch hast Du bereits entsprechende Antworten darauf bekommen. Die Frage ist doch schlicht ob Du glaubhaft machen kannst dass ein Kind, welches nur in den Ferien (und da auch nicht in allen) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Und genau dass ist doch auch der Punkt weshablb Dein Antrag abgelehnt wurde. Und ich sehe es genauso wie das Amt, das Kind hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei! Ich frage mich noch ganz andere Sachen, nämlich warum das Kind seine Schule nicht hier macht, dann hättest Du 'das Problem' gar nicht - aber letztlich ist das für die Frage vollkommen irrelevant! Nur weil Du selber in Deutschland lebst kannst Du eben nicht für Kinder Kindergeld beziehen welche im Ausland leben. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 20.08.2013, 14:12



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

Mal ehrlich, Euer Sohn ist volljährig, Mama ist aber auch jedes Mal mit in der Türkei. Ich kenne keinen Studenten, AuPairs oder ähnliches wo "Mama" mitkommt. Selbst bei Internatskindern ist das nicht üblich das ein Erziehungsberechtigter vor Ort ist. Alleine diese Umstand das ein Erziehungsberechtigter schon mit dem Kind ins Ausland fliegt, würde für mich schon deutlich als "nicht mehr in Deutschland lebend" angesehen werden. Aber meine persönliche Meinung.

Mitglied inaktiv - 20.08.2013, 16:06



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

"Übrigens: Wenn mein Sohn in Bulgarien oder Rumänien oder Polen (das sind sozusagen die EU-Länder) zur Schule gehen würde, würde ich "ohne Probleme" Kindergeld bekommen, was viele Urteile auch zeigen. Tatsache ist, dass die Eltern dieser Kinder hier in D das volle Kindergeld für ihre Kinder erhalten - ohne DEUTSCHE zu sein..." Ja, das mag sein. Er geht aber nunmal nicht in einem EU-Land zur Schule, sondern in der Türkei - egal ob du und/oder er deutscher Staatsbürger sind. Übrigens, lebte mein Kind mit mir in den USA und wir bekamen auch kein deutsches (oder sonstiges) Kindergeld - obwohl sie deutsche Staatsbürgerin ist. Darüber hätte ich mich ärgern können, ich hätte sogar einen Wohnsitz in Deutschland anmelden können und Kindergeld beantragen und hätte dies - wie in mir bekannten Fallen - vielleicht auch bekommen. Es wäre aber nicht richtig gewesen. Mein Tipp: Ärgere dich nicht so darüber, dann bleibst du gesünder. Distanziere dich von der (typisch deutschen) Anspruchshaltung, dass alle möglichen staatlichen Zuwendungen abgegriffen warden müssen, auch wenn man die Fakten dabei ein bisschen verdrehen muss.

von Pamo am 20.08.2013, 16:27



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

@Pamo Hier geht es doch nicht um die Frage, dass ich mich nicht ärgern soll oder nicht, sondern ums Prinzip und um die Gerechtigkeit. Ich finde es inzwischen köstlich, dass ich mich hier sogar für meine -für mich jedenfalls- berechtigte Klage, rechtfertigen soll. Der Vergleich bzw. das Beispiel mit den EU-Ländern Bulgarien, Rumänien, Polen usw. sollte nur aufzeigen, dass die Eltern der neuen Mitgliedsstaaten von heute auf morgen problemlos Kindergeld erhalten können, während ich als Erziehungsberechtigter/Vater, deutscher Staatsbürger, seit 30 Jahren fleißig seine Steuern zahlt und im Gegensatz zu den anderen benachteiligt werden soll. Das ist eben rechtswidrig. Ich bitte zu verstehen, dass es sich hier um einen "vorübergehenden Aufenthalt" von etwa drei Jahren zum Zwecke einer schulischen Ausbildung (Gymnasium) im Ausland handelt. Dein Argument, dass Du gemeinsam mit Deinem Kind in den USA gelebt und damals kein Kindergeld in D beantragt hast greift hier leider nicht und ist auch irrelevant. Du "hättest" es machen können und "hättest" das Kind in D anmelden "können", aber es "wäre" nicht richtig gewesen usw... ist alles konjunktiv und inzwischen Geschichte und auch deshalb irrelevant. Die Tatsache, dass ich als Familienvater und langjähriger Steuerzahler darauf nicht verzichten möchte, solltest Du respektieren und akzeptieren. Ich sehe es auch nicht als eine "typisch deutsche Anspruchshaltung", wenn ich das Kindergeld einklagen muss, zumal man ja von der Kindegeldkasse nicht erwarten kann, dass diese aus freien Stücken mich auf den Anspruch auf Kindergeld aufmerksam macht. Denn Recht haben und Recht bekommen - das sind zwei verschiedene Sachen. Du kannst auch versichert sein, dass die Ausbildungskosten für meinen Sohn in einer 15 Mio. Stadt (Istanbul) mindestens (!) genauso hoch sind wie hier in D. Weshalb mein Sohn in der Türkei die schulische Ausbildung macht und nicht in D ist ebenfalls für die Sache irrelevant und ferner eine Entscheidung der Eltern. Darüber hinaus würden meine Gründe hierfür den Rahmen dieses Forums sprengen.

von yalcin am 20.08.2013, 19:11



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

@Danyshope Es ist richtig, dass mein Sohn ist "inzwischen" volljährig ist. Auch ich hatte mit 20 mein Abitur! Man bedenke jedoch, dass er als "minderjähriger" ins Ausland reiste und als minderjähriges Kind seine schulische Ausbildung begann. DAS ist der Grund, weshalb er als minderjähriger bei seiner Mutter wohnen musste, weil es sonst niemanden im Ausland gibt. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Im Gegensatz zu den Studierenden und Au-Pairs ist in diesem Fall das Kind in das "Heimatland seiner Eltern" gereist. Wo bitte ist das Problem? Die Möglichkeit und Tatsache, dass mein Kind in der Türkei bei seiner Mutter leben und von ihr betreut werden kann, ist nur als positiv anzusehen. Jedoch Deine Auffassung, dass aufgrund dessen mein Kind als "nicht in Deutschland lebend" angesehen werden sollte ist definitiv falsch und entspricht auch nicht dem Gesetz.

von yalcin am 20.08.2013, 19:25



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

@SEAGLD Eigentlich hatte ich gehofft, dass ich mit meinen letzten Ausführungen vieles klarstellen konnte - anscheinend nicht! Ich habe Antworten bekommen? Von welchen Antworten spricht Du? Du solltest die Antworten lesen. Es waren "Beiträge" von Forum-Mitgliedern, die ihre Meinung geschrieben haben, aber das sind keine Antworten zu meinem konkreten Fall und zu meinen Fragen. Natürlich geht es um die Frage des "gewöhnlichen Aufenthaltes" bzw. "Wohnsitzes" meines Sohnes. Was bezweckst Du mit der Bemerkung "nur in den Ferien"? Ist das denn so schwer zu verstehen? Mein Sohn geht auf ein Gymnasium. In der Türkei belaufen sich die "gesamten" Schulferien auf insgesamt 100 Tage. Hierbei sind die Sommerferien die längsten und die ausschlaggebenden Ferien. In den Sommerferien war mein Sohn nachweislich in D. Er war sogar auch zwischendurch, wie zuletzt im März, für zwei Wochen in D, weil es zeitlich machbar war. Ggf. können dies zahlreiche Zeugen bestätigen. Die restlichen Ferien sind kurzfristige nationale oder religiöse Feiertage, in welchen es sowohl den Eltern und dem Kind nicht zugemutet werden kann, das Kind nach D einfliegen zu lassen. Ich möchte den erziehungsberechtigten Vater sehen, der sein minderjähriges Kind für 4 Tage nach D einfliegen lässt, damit auch jeder Ferientag nachweslich in D verbracht werden kann. Und wenn es nach Dir ginge, müsste mein Sohn sogar an den Wochenenden nach D kommen...!!! Dies ist nicht nur eine unnötige finanzielle Belastung für die Eltern, sondern auch eine physische Belastung, ja sogar eine Folter, für das minderjährige Kind, welches von einem viertägigen Aufenthalt in D keinesfalls profitieren kann. Richtig! Warum mein Kind nicht hier in D zur Schule geht ist in der Tat irrelevant und muss nicht einmal dem Gericht gegenüber begründet werden! Deine Bemerkung "Nur weil Du selber in Deutschland lebst kannst Du eben nicht für Kinder Kindergeld beziehen welche im Ausland leben" ist ja abenteuerlich. EBEN DOCH ! Laut Gesetz und ggf. laut Urteile und Entscheidungen EBEN DOCH! Ich kann als in Deutschland lebender Vater für mein Kind, das im Ausland lebt, Kindergeld beziehen... In meinem Bekanntenkreis gibt es mehrere Familien, die auf diese Weise Kindergeld beziehen. - Anspurch auf Kindergeld besteht ebenso für einen deutschen Vater, der in D lebt und sein Kind zu Studienzwecken für mehrere Jahre ins Ausland schickt, was ich ihm gönne. Denn ein Studium im Ausland ist nicht billig! - Anspruch auf Kindergeld besteht ebenso für einen deutschen Vater, der in D lebt und sein Kind als Au-Pair für ein-zwei Jahre ins Ausland schickt, was ich ihm ebenfalls gönne. - Ebenso besteht Anspruch auf Kindergeld für einen deutschen Vater, der in D lebt und sein Kind zum Zwecke einer beruflichen Ausbildung für ein oder zwei Jahre ins Ausland schickt, was ich ihm ebenfalls gönne... ...und zu guter letzt... - Anspruch auf Kindergeld besteht z.B. für einen bulgarischen, rumänischen oder polnischen Staatsbürger, der in D lebt und sein Kind in der Heimat (EU-Land) eine schulische Ausbildung absolviert. Insoweit sind Deine Argumente und Deine Auffassung völlig falsch...

von yalcin am 20.08.2013, 20:13



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

Wie gesagt, ich denke damit das die Kindsmutter mitgereist ist, wurde erst recht gezeigt das der lebensmittelpunkt eben nicht Deutschland ist, egal ob midnerjährig oder volljährig. Oder kennst du ein Kind das seine Mutter mitnimmt wenn es ins Internat zurückfährt? Damit könnte man das nämlich durchaus gleichsetzen. Ob heimatland der Eltern ist dabei völlig egal. Ich kenne viele "Kinder" welche Studium, Ausbildung oder Au-Pair in den Heimatländern ihrer Eltzern machen - das ist für diesen Fall aber völlig nebensächlich. Ebenso kann man das IMO nicht einem Studium gleichsetzen - weil wie gesagt, welcher Student schleppt Mama mit? Wenn ein Elternteil mitkommt, sieht das ganz klar nach Zweitwohnsitz aus, und damit nach einem festen Wohnsitz. Ob da dann sich legal angemeldet wurde oder nicht, das ist ein anderes Thema. Und wegen reisen, sorry aber wie lange fliegt man von der Türkei nach Deutschland? ich kenne Leute die pendeln jeden Tag mehrere Stunden hin und her, da ist es IMO durchaus zumutbar, wenn zumindestens 1-2 Wochenenden im Monat das Kind dann beim Vater in Deutschland ist. Sö hättet ihr eine bessere Basis jetzt. Irgendwie erinnert mich das ganze hier echt an den Fall von Michael Schuhmacher, der bestand auch auf Zahlung des Kindergeldes, und wollte (bzw hat sogar) den Klageweg einschreiten nur des Prinzipes wegen. Ich gehe fest davon aus, was euch das Genick bei der ganzen Sache bricht ist das die Mutter mitgereist ist.

Mitglied inaktiv - 20.08.2013, 22:39



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

Klar respektiere und akzeptiere ich deinen Standpunkt. Ich wünsche dir viel Glück dabei. Jedenfalls hast du dich anscheinend sehr gut an die deutschen Verhältnisse angepasst. :)

von Pamo am 21.08.2013, 10:11



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

@Danyshope Ich nehme Deine Meinung zur Kenntnis und bin natürlich anderer Auffassung. Auch wenn das Gericht oder die Familienkasse so argumentieren würden, wie Du es hier tust, was beide im Übrigen nicht tun, wäre das für den Anspruch auf Kindergeld uninteressant. Das Du aus der Tatsache, dass die Mutter stets immer mitreise einen völlig anderen Fall konstrukturierst, müsste Dir klar sein. Zum einen reist die Mutter nicht immer mit, zum anderen fährt mein Kind auch nicht ins Internat. Mein Sohn ist auch kein Student (im Alter von etwa 20-25 Jahren), der seine "Mama mitschleppt", so wie Du es bezeichnest. Offensichtlich ist es für Dich schwer nachzuvollziehen, dass ein minderjähriges Kind im Alter von 14 Jahren in einer Millionenstadt wie Istanbul ohne andere Verwandte schlecht alleine leben und eine schulische Ausbildung absolvieren kann; er darf es auch aus gesetzlichen Gründen nicht. Er geht auch nicht in ein Internat! Deshalb ist die Aussage falsch und auch unlogisch: "Wenn ein Elternteil mitkommt, sieht das ganz klar nach Zweitwohnsitz aus, und damit nach einem festen Wohnsitz." Seit wann darf mein Sohn keinen Zweitwohnsitz in der Türkei haben? Auch dort gibt es auch ein Meldegesetz, wonach eine Person sich anzumelden hat. Nun zu Deiner Aussage: "Und wegen reisen, sorry aber wie lange fliegt man von der Türkei nach Deutschland? ich kenne Leute die pendeln jeden Tag mehrere Stunden hin und her, da ist es IMO durchaus zumutbar, wenn zumindestens 1-2 Wochenenden im Monat das Kind dann beim Vater in Deutschland ist." Also Entschuldigung! Weisst Du was Du da schreibst? Die reine Flugzeit beträgt 3 Stunden einfach. Weisst Du was ein Flug kostet? Zudem soll mein Sohn 1-2 Mal im Monat nach D fliegen. Würdest Du das Deinem Kind und Deinem Budget zumuten? Das Kindergeld würde da nicht einmal für die Hälfte eines Fluges Hin-und Zurück ausreichen. Wir hätten dadurch keineswegs eine bessere Basis, sondern nur Stress und unnötige gewaltige Kosten. Vergleiche hier bitte die Anreisen eines Kindes minderjährigen Kindes aus Istanbul nicht mit den Pendlern, die mit einer Monatskarte mit der Bahn zur Arbeit oder sonst wohin pendeln. Wenn Du Kinder kennst, die im Heimatland der Eltern ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren oder als Au-Pair tätig sind, dann bist Du ja im Bilde. Hier würde mich interessieren, ob diese "Kinder" auch 1-2 Mal im Monat zu ihren Eltern "pendeln", was Du ja für zumutbar betrachtest. Zum Fall Schumacher möchte ich mich nicht äußern; interessiert mich nicht und tut auch nichts zur Sache. Solange es in D Gesetze gibt, an die sich auch eine Familienkasse zu halten hat und nicht willkürlich entscheiden darf, wird niemanden das Genick gebrochen.

von yalcin am 21.08.2013, 10:45



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

@Pamo Ja das habe ich in der Tat, ich habe mich hier "integriert", wie das Zauberwort heisst. Ich habe die "Leitkultur der Deutschen" aufgenommen, wie es auch in D verlangt wird. [Aus meinem "Deutsch in Wort und Schrift" müsste das eigentlich hervorgehen..:) ] Ich zahle seit 30 Jahren fleißig meine Steuern. Habe ein Haus und einen Sohn, aus dem mal was werden soll. Deine "Worte" solltest Du möglicherweise nicht an einen deutschen Mitbürger richten, sondern an diejenigen, denen es ohne Weiteres einfach gemacht wird, Leistungen des deutschen Staates abzurufen, nur weil sie ein EU Bürger geworden sind jedoch keine DEUTSCHE. Mal im ernst... Ohne jetzt diskriminiert zu erscheinen: In Bulgarien und Rumänien und bis vor kurzem auch in Polen verdient ein durchschnittlicher Arbeitnehmer 300-400 Euro. Über die Zustände in Griechenland als "EU Staat" möchte ich gar nicht sprechen... Ein bulgarischer, rumänischer, polnischer, griechischer usw. EU-Bürger [wie diese Länder in die EU aufgenommen worden sind, bleibt für mich immer ein Rätsel], der einen Wohnsitz in D hat und hier arbeitet hat von heute auf morgen Anspruch auf Kindergeld für all seine Kinder in der Heimat, wobei hier gleichgültig ist, ob die Kinder eine schulische Ausbildung machen oder bei der Mutter oder Oma leben. Das wird ohnehin von der deutschen Familienkasse nie geprüft. Bei einer entsprechenden Anzahl von Kindern kannst Du Dir selbst ausrechnen, was an KG zusammenkommt. Neulich konnte ich im Fernsehen in einem Beitrag mitbekommen, dass diese "EU-Bürger" mit diesem Kindergeld sich in der Heimat ein Haus kaufen konnten und wollten... Soviel zu Kindergeld für EU Bürger. Mit Verlaub: Deshalb erscheint es mir rechtswidrig, wenn ein in D lebender deutscher Staatsbürger sein im Ausland lebendes und von der Mutter betreutes deutsches Kind, das vorübergehend eine schulische Ausbildung absolviert und danach in D studieren wird, KEIN Kindergeld erhalten soll und danke für Deine Glückwünsche...!

von yalcin am 21.08.2013, 11:15



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

reisen alleine ohne Mama oder Papa. Sie befinden sich alleine in diesem Land. Ihr Zimmer und Mama und Papa sind weiterhin in Deutschland. Im übrigen ist Deine Frage sehr spezifisch. Fr. Bader wünscht im Normalfall "allgemeinere" Frage. Gibt es denn keinen "Türkischen Verband" der helfen kann bei diesen Fragen? Die müssten doch schon häufiger solche Fälle gehabt haben.

von peekaboo am 21.08.2013, 12:04



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

Ist eh ziemlich müssig hier weiter zudiskutieren. Jedem mit etwas nachdenken kommt auf die Antwort, Kind und Mama in Türkei, also wohnen beide auch da und Papa in Deutschland = kein Kindergeld. Kind alleine in Türkei, Eltern in Deutschland, Kind in Deutschland wohnhaft = Kind bekommt Kindergeld. Wohlgemerkt eh Kind, nicht Eltern. Auch wenn es meistens an die Eltern ausgezahlt wird. Ich habe mein Kindergeld jahrelang selbst bekommen, weil ebend nicht bei den Eltern wohnhaft. Mein Rat ist, zieh vor Gericht. laß einen Richter entscheiden. Begründung warum und weshalb man sich das Hin- und Herreisen nicht leisten kann oder will, ist eh egal. Weil persönliche Entscheidung, man könnte das Kind auch in Deutschland die Schule besuchen lassen, dann hätte man den Ärger nicht. Sind halt dann Mehrkosten welche man selbst quasie "verursacht" hat - entsprechend ist die Begründung darüber, warum das Kind nicht regelmäßig dann "daheim" sein kann, Eigenverschulden. jedes Internatskind ist das gleiche gewohnt, auch diese müssen regelmäßig pendeln - auch auf eigene Kosten. Und ob Internat oder nicht, ist auch egal.

Mitglied inaktiv - 21.08.2013, 15:14



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

Ich finde meine Frage zwar nicht spezifisch und darüber hinaus möge mir Frau Bader dies selbst mitteilen, damit ich hier in diesem Forum nicht weiterhin meine Finger Wund schreibe.... Was für einen türkischen Verband? Hier ist einfach nur Fachwissen, genauer juristisches Fachwissen und Erfahrung im Familienrecht gefragt. Im Übrigen teile ich nicht die Meinung, dass Mama und Papa sich in D befinden müssen und das Kind alleine im Ausland zur Schule gehen oder studieren muss, damit ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Dies entspricht nach meinen Informationen auch nicht dem Gesetz bzw. den Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld.

von yalcin am 21.08.2013, 18:05



Antwort auf: Kindergel für ein im Ausland lebendes Kind (Schüler)

Wenn ich mit Deiner Logik (mit Deinen Gleichungen), die mit dem Gesetz keineswegs konform geht, vor Gericht ziehe, dann habe ich jetzt schon verloren... Nach Deiner Logik ist ja sogar vieles egal... Selbstverständlich ziehe ich vor Gericht. Am kommenden Montag ist die Verhandlung in Kassel. Ich sage ganz ehrlich, dass ich in diesem Forum GEHOFFT hatte, professionellen Rat im Familienrecht zu bekommen. Doch dem war nicht so... Aber das ist ok. Diejenige, die eigentlich schreiben sollte, nämlich die Expertin Frau Bader, schreibt nicht, warum auch immer. Auch das ist ok. Stattdessen schreiben andere Forummitglieder, bei denen jeder eine eigene Meinung/Version hat. Schließlich stellt man fest, dass damit keinem geholfen wurde.

von yalcin am 21.08.2013, 18:23



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