hallo frau bader,
mein mann und ich sind seit anfang des monats geschieden. wir haben auf eine unterhaltsregelung verzichtet; er zahlt demnach nur für das kind gem. düsseldorfer tabelle.
meine frage nun: da wir das gemeinsame sorgerecht haben; ist er dazu verpflichtet sich an den kindergartenkosten zu beteiligen ??? ich arbeite ganztags und unser sohn wird auch ganztags betreut.
vielen dank und grüsse
Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 12:42
Antwort auf:
Kindergartenkosten nach Scheidung
Hallo,
Ja, muss er anteilig nach den Einkomensverhältnissen, wenn es sich um Mehrbedarf handelt.
Einen Mehrbedarf stellen nach einem BGH-Urteil(BGH XII ZR 150/05) vom 5.03.2008 allein diejenigen Kosten dar, die den Aufwand für den halbtägigen Kindergartenbesuch übersteigen, also die Differenz zwischen Ganztages- und Halbtagesbetreuung.
Die Halbtagesbetreuung ist vom laufenden Kindesunterhalt zu zahlen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2010