Hallo Frau Bader, hier bei rub habe ich einen Text gefunden, indem es um Bezahlung im Kiga geht. Genau handelt es sich um die Bezahlung der Mittagsbetreuung.... ich füge Ihnen den Text hier einfach mal ein: Für Mittagsbetreuung darf kein Zusatzbeitrag verlangt werden Ist der Kindergarten am Nachmittag geschlossen, müssen Eltern keinen zusätzlichen Beitrag für die Betreuung über Mittag zahlen, so das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster. In dem Urteil heißt es, dass bei so genannten Blocköffnungszeit der Zuschlag nicht erhoben werden darf. Im konkreten Fall war der Kindergarten von 7:30 h bis 14:00 h geöffnet und über den regulären Betrag hinaus 20 Euro gefordert worden (OVG Münster, Az: 16 A 4298/00). Nun zu der Frage: Kann man dieses Urteil auch in anderen Bundesländern anwenden oder muß man davon ausgehen, dass diese Regelung wie im Text erwähnt nur für NRW gilt? Danke für Ihre Antwort. Gritta
Mitglied inaktiv - 13.01.2004, 10:37