Hallo Frau Bader, mein Sohn besucht im dritten und letzten Jahr einen kirchlichen Kindergarten. Dieser wird seit Mai 2009 renoviert. Der KiGa mußte die bisherigen Räumlichkeiten verlassen und zog ins angrenzende Gemeindehaus/Kirche. Dies bringt Nachteile für die Kinder mit sich: Sport z.B. entfällt komplett, da keine Räume vorhanden sind; die Kinder (ca. 50) teilen sich einen (!) großen Gruppenraum (Lärmpegel!), es gibt keine altersgrechten Toiletten und Waschbecken (2 Waschbecken und 4 Toiletten für 50 Kinder), alle Kinder teilen sich zwei Handtücher..., der Kindergarten-Garten wurde auf eine angrenzende Wiese verlegt, aber spielen können die Kinder da nur ohne die eigentlich vorhanden Spielgeräte wie 'Fahrräder, Schaukel, Rutsche etc. Meine Frage nach Beitragsminderung für die Zeit von Mai-August (=Ende der Bauarbeiten) wurde abschlägig beantwortet; die Alternative wäre eine komplette Schließung der Kita gewesen. Als Eltern wurden wir erst eine Woche vor Umzug in die anderen Räume auf das ganze Ausmaß hingewiesen, und selbst bei einer Kündigung des Betreuungsvertrags hätte ich Kündigungsfristen einzuhalten, so daß ich doch bis Ende August gebunden wäre. Habe ich denn gar keine Möglichkeit, eine Beitragsminderung (ich zahle für 4 Stunden Betreuung 130,-- Euro im Monat) zu erlangen??? (Als ich den Betreuungsvertrag unterschrieb, ging ich doch von ganz anderen Voraussetzungen aus!) Vielen Dank für Ihre Hilfe, mit freundlichen Grüßen, Andrea
Mitglied inaktiv - 11.06.2009, 22:47