Hallo Frau Bader! Ich bin derzeit freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse und noch im Mutterschutz. Nach dem Mutterschutz werde ich für 15 Wochenstunden arbeiten gehen. Meine Frage: Was ist, wenn ich aufgrund einer Erkrankung meines Kindes nicht zur Arbeit gehen kann? Stehen mir dann "Sonderurlaubstage" von AG-Seite zu (d.h. der AG zahlt mein Gehalt weiter und stellt mich frei)? Oder zahlt die KK dann Krankengeld o.ä. - gilt das auch für FREIWILLIG Versicherte? Oder hängt das alles vom AG bzw. von der jeweiligen KK ab? Vielen Dank für Ihre Antwort! Tonja
Mitglied inaktiv - 21.05.2004, 22:24