Frage: Keinen Kindergartenplatz

Hallo Frau Bader, Meine zwillinge werden im November 3 Jahre alt und meine Elternzeit endet. Die Anmeldungen bei uns in der Gemeinde für den Kindergarten waren gerade und mir wurde von vielen Seiten keine große Hoffnung gemacht. Im Kindergarten haben wir keine Chancen da es nach alter geht und viel mehr Bedarf als Plätze vorhanden sind und wir hinten überfallen. Habe in allen Kindergärten in der Gemeinde angerufen. Evtl kinderkrippe dachte ich für 1 Jahr. Da heisst es meist aber das meine zwei zu alt sind und nicht in die Gruppe passen und es auch schlecht is da die zuzahlungen vom Jugendamt nur gekommen für Kinder die unter 3 Jahre sind. Ausserhalb unserer Gemeinde sieht es eigendlich genauso schlecht mit Kindergarten Plätzen aus. Was soll ich machen? Zum Anwalt? Muss ich mich um einen Platz ausserhalb der Gemeinde kümmern. Das ist sehr schwer die sagen meist das Kinder die ausserhalb wohnen eh keine Chance haben. Wovon sollen wir leben wenn ich nach der Elternzeit nicht arbeiten gehen kann? Haben sie vll ein paar Ideen oder Denkanstöße. Lieben Dank

von Twins2016 am 21.02.2019, 13:55



Antwort auf: Keinen Kindergartenplatz

Hallo, ganz krass formuliert ist das nicht Ihr Problem, sondern ein Problem der Gemeinde. Schreiben Sie diese an, weisen Sie auf die Problematik hin und fordern Sie auf, Ihnen einen Platz zuzuweisen. Setzen Sie eine Frist von drei Wochen und drohen Sie mit Klage. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.02.2019



Antwort auf: Keinen Kindergartenplatz

Die Problematik von zu wenig Betreuungsplätzen ist leider da - ändert aber nichts an deinem Rechtsanspruch! Wichtig wäre da, ob du einen Arbeitsvertrag hast, den du bei nicht vorhandener Betreuung eben nicht mehr antreten könntest. Das wäre ein guter Hebel, bei der Stadt Druck zu machen - da diese sonst entweder den Verdienstausfall zahlen muss oder eben deine selbst organisierte Betreuung zahlen. Einziges Manko: bietet die Stadt/Gemeinde dir dann einen Platz an, mußt du den auch nehmen. Ob er dir passt oder nicht, ist dann irrelevant, denn mit dem Angebot hat die Gemeinde ihre Pflicht erfüllt.

von cube am 21.02.2019, 14:21



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