Frage: Kein Wasserschaden im Keller, aber

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir da weiterhelfen: muss der Vermieter einen LEICHTZUGÄNGLICHEN Plazt für einen Kinderwagen im Haus zur Verfügung stellen? Ich kann nur mit Schwierigkeit an den vorgesehen Stellplatz, da ich über die Tiefgarage gehen muss, in die ich hineinkomme, indem ich einen SChlüssel für die Tür benutze, durch die ich aber mit dem Kiwa nicht durchpasse (zu schmal). Deshalb muss ich immer das Rolltor von innen hochfahren und dabei meinen Sohn im Kiwa auf der Rampe stehen lassen. Dabei ist es vor knapp 2 Wochen passiert, dass er umkippte und sich am Rolltor eine tiefe Schramm quer über die Nase zuzog und die Lippe aufschlug. Unter diesen Umständen ist es für mich nicht möglich, den Stellplatz zu benutzen. Nun steht der Kiwa direkt vor der Treppe zur Tiefgarage, wo er aber aus platzgründen stört und vor allem aus Brandschützgrunden (Fluchtweg) nicht stehen darf. Kann ich darauf pochen, ebenfalls eine Karte für das Rolltor zu bekommen, damit ich den Kiwa nicht mehr aus den Augen lassen muss? Ich hoffe, Sie können meine Frage beantworten Danke im voraus Martine

Mitglied inaktiv - 14.11.2000, 13:11



Antwort auf: Kein Wasserschaden im Keller, aber

Liebe Martine, lesen Sie mal in der Suchmaschine, da gibt es ziemlich viel zu dem Thema. Ich sehe es als zweifelhaft an, ob Sie einen Anspruch auf einen ASchlüssel für das Rolltor haben, da dies Ihnen ja vertraglich nicht zusteht. Ein Rechtsstreit hielte ich für sehr ungewiss im Ausgang. Ich würde es beim Vermieter im Guten versuchen und evtl. eine Gebühr für die Nutzung des Schlüssels/ Tores anbieten. Schließlich ist die Zeit Ihres Problems doch sehr begrenzt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.11.2000



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