Raphaela13
Liebe Frau Bader, am Tag der Geburt unserer Tochter ist es im Haus unserer Mietwohnung zu einem Wasserschaden gekommen, von dem insbesondere unser Flur und ein Teil des Schlafzimmers betroffen waren. Es ist leider nicht klar, wer den auf dem Speicher entstandenen Wasserschaden verschuldet hat. Nach Rücksprache mit dem Vermieter, einem Bauunternehmen und der Versicherung mussten wir unsere Wohnung etwa 10 Tage nach der Geburt für voraussichtlich 6 Wochen räumen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten wir jeden Tag im Flur und Schlafzimmer Bautrockner laufen. Da nicht die ganze Wohnung vom Wasserschaden betroffen war, konnte ein Großteil der Möbel und Einrichtungsgegenstände in der Wohnung bleiben. Einiges musste jedoch in anderen Zimmern deponiert werden. Für den Umzug wurde zwar ein Umzugsunternehmen engagiert, allerdings haben wir selbst gepackt, weil wir ja eine Auswahl aus unserem Schrank, dem Bad sowie der Küche treffen mussten. Die Gebäudeversicherung unseres Vermieters kommt für die Miete auf, die wir seit dem Wasserschaden nicht mehr zahlen müssen. Unsere Hausratversicherung übernimmt den Umzug und die Unterbringung in eine Ferienwohnung. Wir sind darüber sehr froh, fragen uns nun allerdings, ob es noch weitere Rechte gibt, die wir einfordern können. Die Tatsache, dass wir ausziehen müssen sowie der Umzug waren sehr nervenaufreibend und für mich nach der Entbindung sowohl körperlich als auch psychisch sehr belastend. Ohne die Unterstützung durch meinen Mann, der während dieser Zeit Urlaub hatte, hätte ich das auch nicht geschafft. Aus meiner Sicht ist es jedoch nicht selbstverständlich, dass mein Mann seinen Urlaub und die Zeit mit unserem Baby für diesen Umzug "opfern" muss. Zudem war die Organisation um den Umzug herum sehr zeitintensiv - sei es die Suche nach einer Ferienwohnung oder Gespräche mit Versicherung, Vermieter oder Bauunternehmen. Da wir immer wieder Dinge aus unserer Wohnung benötigen und auch für die Geburt einiges per Post regeln mussten, ist es erforderlich, regelmäßig zur etwa 5km entfernten Wohnung zu fahren. Gibt es über das, was mit den Versicherungen geklärt werden konnten, etwas, das wir rechtlich noch einfordern können - weitere Unterstützung oder finanzielle Entschädigung? Vielen Dank!
RUB
Sturmläufer
Hallo, ich konnte damals vor 22 Jahren für mein putzen etwas berechnen. Ich glaube es waren 6 Stunden zum Mindestlohn. Bei uns war es ein Abwasserrohr im neuen Bad. Deine Hausverwaltung müsste dazu was dazu sagen können bzw die Gebäudeversicherung. Der Rest keine Ahnung. Grüße
lilly1211
Du kannst jegliche Eigenleistung mit 15 € pro Stunde in Rechnung stellen. Putzen, Packen etc.
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