Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe gesehen, dass es zwar schon zahlreiche Beiträge zum o.g. Thema gibt, jedoch bislang leider keine Antwort für unsere konkrete Situation finden können. Wir möchten unser Kind gerne als familienversichertes Mitglied in die gesetzliche KV des Vaters aufnehmen lassen. Ich selbst bin privat krankenversichert, verdiene mehr als der Kindsvater und liege auch über der JAEG. Damit schliesst sich eine Famileinversicherung beim Vater ja eigentlich aus, oder? Es wird jedoch stets nur auf die Regelung bei verheirateten Eltern eingegangen. Nun sind wir (noch) nicht verheiratet. Heisst das, noch könnte unser Kind in die GKV meines Freundes? Aber was passiert, wenn wir heiraten? Müsste es dann sowieso automatisch in meine PKV wechseln? Vielen Dank schon im Vorraus.
MfG
Franziska
von
Franziska81
am 14.02.2013, 14:51
Antwort auf:
Kann unser in die Familienversicherung des Vaters aufgenommen werden?
Hallo,
dies gelte bei verheirateten Eltern, nicht jedoch bei nichtverheirateten Eltern. Hier kann das Kind auch gesetzlich bei dem mitversichert werden, der weniger verdient.
Ich halte dies für unfair und für einen Verstoß gegen das Grundgesetz, der die Ehe schützt. Dies hat auch eine Mutter so gesehen,deren Mann Anwalt ist. Sie hat geklagt. Das Bundesverfassungsgericht jedoch hat erklärt, das sei kein Unrecht Behandlung, war man ja nie wissen, wie lange die nichteheliche Lebensgemeinschaft bestehe. Auch das halte ich nicht für logisch, da ja der Vater auch dann Vater bleibt, wenn keine Nichtehelichegemeinschaft mehr besteht. Gleichwohl wird hier die Nichtehelichegemeinschaft besser behandelt als die Ehe.
(Az.: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 429/11).
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2013