Guten Tag Frau Bader, Im Juni 2015 wurde meine Tochter geboren. In den letzten 12 Monaten vor der Geburt, also von Mitte Mai 2014 bis Mitte Mai 2015, hatte ich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Von Januar 2014 bis April 2014 hatte ich neben meinem Studium Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Nun ist meine Frage ob für das Elterngeld in jedem Fall das Kalenderjahr 2014 berücksichtigt wird, obwohl ich in den 12 Monaten vor Geburt kein Mischeinkommen hatte, sondern nur nichtselbstständiges. Dazu ist zu sagen, dass in den 12 Monaten vor Geburt fast doppelt so viel verdient wurde wie im Kalenderjahr 2014. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!
von Michelli19 am 15.09.2015, 13:36