Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: unsere Zwillinge sind am 31.01.2013 geboren. Ich betreue die Kinder im ersten Lebensjahr allein, mein Mann nimmt allerdings im 1. und 2. LM Partnermonate. Das heißt, von 28 Monaten Elterngeldanspruch werden 26 Monate im ersten Lebensjahr beansprucht (2x3 Mutter während MuSchutz; 2 Vater Partnermonate; 2x9 Mutter 4.-12. LM). Mutter und Vater erhalten jeweils Elterngeld+300 Bonus (Vater 1.-2. LM, Mutter 4.-12.LM). Just for Info...den Elterngeldanspruch für unsere Zweitgeborene (600Euro für "Zwilling B") werde ich rückwirkend beantragen. Nun zu meiner Frage: Uns verbleiben also 2 Monate Anspruch auf Elterngeld. Mir ist bewusst, dass ich als Mutter diese beantragen kann. Da ich allerdings ab 1. Februar 2014 wieder arbeiten gehe, stellt sich uns die Frage, ob auch mein Mann diese Monate als Vätermonate nehmen kann (Elterngeld+300Euro Bonus)? Wenn ja, dann stellt sich uns eine weitere Frage....Könnte mein Mann auch nur einen Monat für beide Kinder nehmen (so wie ich LM 4-12), also Elterngeld+Bonus+600Euro für "Zwilling B"????? Vielen Dank für Ihre Antwort! MFG, Katharina
von MKPIC am 27.11.2013, 20:03