Frage:
Kann ich von meinem Vermieter Schadensersatz nach erlittener Fehlgeburt fordern?
Liebe Frau Bader,
ich habe in den letzten Tagen auf tragische Weise eine Fehlgeburt erlitten. Ich war in der 8. SSW und bin beim Einstieg in die Badewanne ausgerutscht und dabei gestürzt.
Dabei habe ich nur deshalb die Badewanne benutzt, weil die Dusche in unserer Wohnung seit zwei Monaten außer Betrieb ist und der Vermieter sich weigert, sie zu reparieren. Ich bin am Boden zerstört und völlig verzweifelt und auch wütend.
Glauben Sie, dass ich eine Chance auf Schadensersatz bei einer Klage gegen meinen Vermieter hätte?
Mit freundlichen Grüßen,
Natalie
von
Natalie198234
am 12.07.2016, 22:55
Antwort auf:
Kann ich von meinem Vermieter Schadensersatz nach erlittener Fehlgeburt fordern?
Hallo,
das tut mir sehr leid.
Aber Sie haben rechtlich keine Chancen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2016
Antwort auf:
Kann ich von meinem Vermieter Schadensersatz nach erlittener Fehlgeburt fordern?
So traurig die Fehlgeburt ist: deshalb vom Vermieter Schadenersatz einklagen zu wollen ist sicher illusorisch.
Zum einen kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, daß die Fehlgeburt ursächlich das Ausrutschen in der Badewanne als Auslöser hat - es kann sich um einen zufälligen zeitlichen Zusammenhang handeln.
Darüber hinaus wird man argumentieren, daß Du nicht genügend Sorgfalt hast walten lassen, um die Badewanne unbeschadet zu benutzen. Eine Badewanne mit Duschvorrichtung ist zum Duschen ohne Weiteres geeignet: eine erhebliche Gefahr geht hiervon nicht aus.
Es handelt sich also sicher um einen typischen häuslichen Unfall mit Alleinverschulden.
von
Andrea6
am 12.07.2016, 23:55
Antwort auf:
Kann ich von meinem Vermieter Schadensersatz nach erlittener Fehlgeburt fordern?
Die Badewanne war in der Wohnung vorhanden und natürlich zum Gebrauch bestimmt. Wenn man beim Einsteigen ausrutscht ist das ein unglücklicher häuslicher Unfall, der evtl. hätte vermieden werden können durch Verwendung von rutschfesten Matten und mehr Vorsicht.
Ich sehe hier kein Verschulden des Vermieters an dem Unfall und den Unfallfolgen.
Was die defekte Dusche betrifft, sollte der Vermieter schriftlich aufgefordert werden sie zu reparieren - mit Terminsetzung. Bei Weigerung käme evtl eine kleine Mietminderung in Frage.
Mitglied inaktiv - 13.07.2016, 07:29
Antwort auf:
Kann ich von meinem Vermieter Schadensersatz nach erlittener Fehlgeburt fordern?
Dein Verlust tut mir leid, aber das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun.
Es ist normal jemanden finden zu wollen, der offiziell Schuld ist.
Anderes Beispiel : Eine Freundin macht Deine Brotschneidemaschine kaputt.
Du nimmst die von der Schwiegermutter aus dem Keller und schneidest Dir den kleinen Finger ab.
Da würdest Du doch auch nicht die Freundin verklagen, oder ?
Der Vermieter kann nichts dafür, dass Du in der Badewanne ausgerutscht bist, das war ein Unfall.
von
Sternenschnuppe
am 13.07.2016, 08:09
Antwort auf:
Kann ich von meinem Vermieter Schadensersatz nach erlittener Fehlgeburt fordern?
Eine Klage bringt dir doch dein Baby nicht zurück???? !!!!! Warum willst du dir denn so einen unsinnigen Stress an tun?
Wenn man im Bad ausrutscht (was auch in der Dusche passieren könnte), kann doch der Vermieter nichts dafür!
Was du dennoch fordern kannst, dass die Dusche mit Fristsetzung repariert wird, du sonst eine Mietminderung verlangst. Immer schriftlich!
von
Patchwork
am 13.07.2016, 10:19
Antwort auf:
Kann ich von meinem Vermieter Schadensersatz nach erlittener Fehlgeburt fordern?
Entschuldigung, so tragisch Dein Verlust ist - ist das echt Dein Ernst????
Warum muss für das eigene Fehlverhalten immer jemand anderes schuld sein? Diese Einstellung verstehe ich echt nicht mehr!
Mitglied inaktiv - 13.07.2016, 19:06
Antwort auf:
Kann ich von meinem Vermieter Schadensersatz nach erlittener Fehlgeburt fordern?
Weil die Trauer dann erträglicher ist.
Wie absurd das ist was hier steht wird sie später erkennen.
Denke ich.
von
Sternenschnuppe
am 13.07.2016, 19:23
Antwort auf:
Kann ich von meinem Vermieter Schadensersatz nach erlittener Fehlgeburt fordern?
Sie hat ihr Kind verloren; ich würde da jetzt nicht drauf rumhacken. Sie wollte ja nur wissen, ob der Vermieter schuld ist und dafür gerade stehen muss.
Ich kann diese Gedankengänge verstehen. Manchmal denkt man so wenn man eine Wut hat, man trauert um den Verlust und braucht Zeit das zu verarbeiten. Ich würde nicht von Fehlverhalten sprechen. Es ist passiert, was nicht hätte sein sollen. Damit muss man erst mal fertig werden.
Mitglied inaktiv - 13.07.2016, 19:24