Hallo Frau Bader,
ich habe ursprünglich 1 Jahr Elternzeit beantragt und habe dann meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert. Mein Arbeitgeber hat dem zugestimmt. Jetzt endet meine Elternzeit nach 2 Jahren am 20.05.18. Ich kann aber durch die Eingewöhnung in der Krippe und Schließungszeiten in den Sommerferien definitiv erst ab 01.08.18 wieder arbeiten. Kann ich meine Elternzeit ein weiteres mal verlängern bis 31.07.18? Mein Arbeitgeber sagt, das geht nicht...?? Und für eine Kündigung zum Ende der Elternzeit ist es wegen der Frist von 3 Monaten zu spät. Hilfe??!!
von
Tatütata
am 09.03.2018, 23:31
Antwort auf:
Kann ich meine Elernzeit zum zweiten mal verlängern?
Hallo,
Sie haben keinen Anspruch auf die Verlängerung. Wenn Ihr Arbeitgeber zustimmen, ist es in Ordnung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2018
Antwort auf:
Kann ich meine Elernzeit zum zweiten mal verlängern?
klar kannst du verlängern. ABER du musst das letzte jahr komplett nehmen. ansonsten ist der rest weg, wenn du nur ein paar monate nimmst. wie ich rauslese wird dein kind nächstes jahr drei? also du hättest, wenn du jetzt das letzte jahr nimmst, alle drei jahre direkt nach der geburt? das kann der AG nicht ablehen...aber wie gesgat, nur ein paar monate geht , aber dann ist der rest weg. du kannst nur drei abschnitte machen und das ist eben der dritte
von
mellomania
am 10.03.2018, 07:41
Antwort auf:
Kann ich meine Elernzeit zum zweiten mal verlängern?
Mein Sohn wird am 21.05.2018 zwei Jahre alt und ich habe nach dem 1. Jahr Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert bis 20.05.2018. Ich müsste demnach ab 21.05.2018 wieder arbeiten. Ich habe einen Krippenplatz ab 01.05.2018, die Eingewöhnung kann aber erst ab Ende Mai beginnen und da die Krippe im Juli 2 Monate geschlossen hat wegen Ferien, könnte ich erst ab 01.08.2018 wieder arbeiten. Deshalb wollte ich meine Elternzeit um 2,5 Monate verlängern bis 31.07.2018.
Mein Arbeitgeber meinte aber, dass ich nicht verlängern kann, weil ich bereits schon einmal verlängert habe und müsste ab 21.05.2018 wieder arbeiten. So wie ich das verstanden habe, zählen die ersten beiden Jahre als nur ein Abschnitt, da es keine Unterbrechung der Elternzeit zwischen dem 1. und 2. Jahr gab. Und selbst wenn ich meine Elternzeit weiter verlängere und es keine Unterbrechung gibt zählt das auch noch zum ersten Abschnitt. Aber kann ich wirklich nur ein weiteres mal verlängern wenn der Arbeitgeber zustimmt?
von
Tatütata
am 10.03.2018, 09:42
Antwort auf:
Kann ich meine Elernzeit zum zweiten mal verlängern?
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/verlaengerung-der-elternzeit/05/
von
mellomania
am 10.03.2018, 16:10